Der Bürger kann sicher sein
Was erzählte Frau Zypries im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung?
Und dann nehmen wir noch die Aussage von Konrad Freiberg, seines Zeichens Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, hinzu:
"Durch die einfache Speicherung der Vorratsdaten wird auch nichts verschlechtert; denn es bleibt dabei, dass die Daten nicht beim Staat, sondern wie heute bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Es kann nicht willkürlich auf Daten zugegriffen werden. Deswegen sind die Beispiele aus den genannten Interviews falsch."Und jetzt schauen wir uns zum Vergleich folgenden Bericht an. Journalisten u.a. der ARD wurden natürlich unter Berufung auf §129a StGB abgehört, Gespräche die mit den eigentlichen Ermittlungen angeblich nichts zu tun haben, wurden akribisch protokolliert. Aber vor allem wurden auch Gespräche zwischen Mandant und Anwalt (ja, das absolut geschützte Mandantengespräch bei Strafverteidigung) abgehört.
Und dann nehmen wir noch die Aussage von Konrad Freiberg, seines Zeichens Bundesvorsitzender der Polizeigewerkschaft, hinzu:
"Der Bürger kann sicher sein, dass die Polizei verantwortungsvoll mit diesen Daten umgeht."Zypries und die Polizei verlangen von uns also ein Vertrauen in die Sicherheitsapparate zum sorgsamen Umgang mit den Überwachungsmöglichkeiten, welches in der Realität nicht gerechtfertigt ist. Schließlich ist das ja nicht das einzige Beispiel. Und gerade das ist einer der Kernpunkte. Mit jeder polizeilichen Maßnahme gibt es auch Mißbrauchsmöglichkeiten. Aber zum Beispiel bei der offenen Hausdurchsuchung gibt es hohe Hürden, denn das Opfer das Maßnahmen kann die Polizei unter Zuziehung eines Zeugen und eines Anwalts bei der Ausübung beobachten und kontrollieren, es kann sich anschließend gerichtlich wehren. Dies erhöht bei der Polizei natürlich die Hemmschwelle, eine solche Maßnahme einzusetzen. Bei der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung hingegen fehlt eine solche Barriere, denn sie wird verdeckt eingesetzt. Die Telekommunikationsunternehmen, bei denen eine Überwachung angeordnet wird, haben Stillschweigen zu bewahren, die Opfer werden erst sehr spät oder womöglich nie darüber informiert. Und dabei hat ein Mißbrauch enorme Auswirkungen, die Mandanten eines belauschten Strafverteidigers können ein faires Verfahren vergessen, allein die Möglichkeit, daß Journalisten überwacht werden, wird Informanten abschrecken und so eine Säule unseres demokratischen Systems schwächen, und überhaupt legen Privatpersonen in ihren Telefongesprächen und E-Mails bisweilen große Teile ihres Privatlebens offen, die Mißbrauchsmöglichkeiten sind da unendlich.
Alix - 13. November, 10:00
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