25
Apr
2007

Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz

Und während viel über die Online-Durchsuchung von Computern als polizeiliches Ermittlungswerkzeug diskutiert wird, macht es der Verfassungsschutz schon seit 2 Jahren.

Es gibt nämlich im Paragraph 8 Abschnitt 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Generalklausel:

(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.

Der Bundesinnenminister darf sich also auf Gutdünken eigene Instrumente zur geheimen Informationsbeschaffung ausdenken und in einer Dienstvorschrift formulieren. Er benötigt keinerlei Zustimmung dazu und muß nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium unterrichten. Und dieses Privileg nahm sich Schili 2005 heraus, um Online-Durchsuchungen einzuführen. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nebensächlich.

Ich fasse es nochmal zusammen. Der Bundesinnenminster führt im Geheimen eine verfassungswidrige Informationsbeschaffungsmöglichkeit beim Verfassungsschutz ein, die dieser Geheimdienst dann auch noch ausführt. Und Sie als Bürger haben dagegen gar keine Handhabe, da dies kein offizielles Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine geheime Dienstanweisung. Wenn der Bundesverfassungsschutz nach amerikanischem Vorbild demnächst Personen entführt (Grundrechte sind ja anscheinend kein Hemmnis), dann geht das alles über eine geheime Dienstanweisung. Sind Sie nicht auch der Meinung, das Volk sollte über die grundsätzlichen Möglichkeiten seines Geheimdienstes aufgeklärt sein?

Und führt sich ein Verfassungsschutz, der selbst die Verfassung mißachtet, nicht ad absurdum? Und was sagt unsere Bundesregierung dazu?

Ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor - zumindest nicht in dem Fall, daß der Computer "im Garten" stehe (so Heise.de).

Wenn es nicht so arrogant, verlogen, menschenrechtsmißachtend und skandalös wäre, könnte man glatt über diese Aussage lachen.

Ich sehe diesen Vorgang eindeutig als Verrat an, und sollten Sie, liebe Bundesregierung, diese Dienstvorschrift nicht umgehend korrigiert haben, sind Sie genauso schuld wie die Vorgängerregierung.

Nachtrag: Unkreativ.net fragt sich, wer die Überwacher überwacht, und verlangt, solche Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Segways auf Fahrradwegen

So, im Saarland darf man jetzt also mit einem Segway fahren. Und das auf allen Fahrradwegen. Na toll.

Es gibt in Deutschland bezüglich motorisierter Fahrzeuge zwei Arten von Fahrradwegen: Radwege mit und Radwege ohne Mofa-Zulassung. Die einen sind breit und komfortabel genug, daß auch motorisierte Fahrzeuge dort fahren können und Fahrradfahrer nicht behindern bzw. nicht von Radfahrern behindert werden. Für die anderen gilt dies dementsprechend nicht. Trotzdem werden diese Segways für jene Radwege zugelassen, die normalerweise dem nicht-motorisierten Verkehr vorbehalten sind. Warum? Segways können bis zu 20 km/h fahren, Mofas dürfen maximal 25 km/h. Da ist kaum ein Unterschied, aber selbst Leichtmofas, die nur bis zu 20 km/h fahren dürfen und von ihrer Ausstattung deutlich eher nicht-motorisierten Fahrrädern entsprechen, dürfen die zweite Kategorie von Radwegen nicht nutzen, Segways schon.

Und nicht nur das, sie dürfen auch auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen fahren, wenn sie denn nur die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was ist denn das? Sowas darf ich als Fahrradfahrer nicht mal, selbst wenn ich mit Schrittgeschwindigkeit fahre (was manchmal notwendig ist, da Fußgänger hierzulande auch auf dem Radweg spazieren gehen und sich von Fahrradfahrern wenig beeindrucken lassen). Warum dürfen die Segways das?

Meine Hoffnung ist nur, daß sie mit einem Preis von 7.000€ praktisch kein Thema sein werden.
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Eisscholle

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