Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz
Und während viel über die Online-Durchsuchung von Computern als polizeiliches Ermittlungswerkzeug diskutiert wird, macht es der Verfassungsschutz schon seit 2 Jahren.
Es gibt nämlich im Paragraph 8 Abschnitt 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Generalklausel:
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.
Der Bundesinnenminister darf sich also auf Gutdünken eigene Instrumente zur geheimen Informationsbeschaffung ausdenken und in einer Dienstvorschrift formulieren. Er benötigt keinerlei Zustimmung dazu und muß nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium unterrichten. Und dieses Privileg nahm sich Schili 2005 heraus, um Online-Durchsuchungen einzuführen. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nebensächlich.
Ich fasse es nochmal zusammen. Der Bundesinnenminster führt im Geheimen eine verfassungswidrige Informationsbeschaffungsmöglichkeit beim Verfassungsschutz ein, die dieser Geheimdienst dann auch noch ausführt. Und Sie als Bürger haben dagegen gar keine Handhabe, da dies kein offizielles Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine geheime Dienstanweisung. Wenn der Bundesverfassungsschutz nach amerikanischem Vorbild demnächst Personen entführt (Grundrechte sind ja anscheinend kein Hemmnis), dann geht das alles über eine geheime Dienstanweisung. Sind Sie nicht auch der Meinung, das Volk sollte über die grundsätzlichen Möglichkeiten seines Geheimdienstes aufgeklärt sein?
Und führt sich ein Verfassungsschutz, der selbst die Verfassung mißachtet, nicht ad absurdum? Und was sagt unsere Bundesregierung dazu?
Ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor - zumindest nicht in dem Fall, daß der Computer "im Garten" stehe (so Heise.de).
Wenn es nicht so arrogant, verlogen, menschenrechtsmißachtend und skandalös wäre, könnte man glatt über diese Aussage lachen.
Ich sehe diesen Vorgang eindeutig als Verrat an, und sollten Sie, liebe Bundesregierung, diese Dienstvorschrift nicht umgehend korrigiert haben, sind Sie genauso schuld wie die Vorgängerregierung.
Nachtrag: Unkreativ.net fragt sich, wer die Überwacher überwacht, und verlangt, solche Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Es gibt nämlich im Paragraph 8 Abschnitt 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Generalklausel:
(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.
Der Bundesinnenminister darf sich also auf Gutdünken eigene Instrumente zur geheimen Informationsbeschaffung ausdenken und in einer Dienstvorschrift formulieren. Er benötigt keinerlei Zustimmung dazu und muß nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium unterrichten. Und dieses Privileg nahm sich Schili 2005 heraus, um Online-Durchsuchungen einzuführen. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nebensächlich.
Ich fasse es nochmal zusammen. Der Bundesinnenminster führt im Geheimen eine verfassungswidrige Informationsbeschaffungsmöglichkeit beim Verfassungsschutz ein, die dieser Geheimdienst dann auch noch ausführt. Und Sie als Bürger haben dagegen gar keine Handhabe, da dies kein offizielles Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine geheime Dienstanweisung. Wenn der Bundesverfassungsschutz nach amerikanischem Vorbild demnächst Personen entführt (Grundrechte sind ja anscheinend kein Hemmnis), dann geht das alles über eine geheime Dienstanweisung. Sind Sie nicht auch der Meinung, das Volk sollte über die grundsätzlichen Möglichkeiten seines Geheimdienstes aufgeklärt sein?
Und führt sich ein Verfassungsschutz, der selbst die Verfassung mißachtet, nicht ad absurdum? Und was sagt unsere Bundesregierung dazu?
Ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor - zumindest nicht in dem Fall, daß der Computer "im Garten" stehe (so Heise.de).
Wenn es nicht so arrogant, verlogen, menschenrechtsmißachtend und skandalös wäre, könnte man glatt über diese Aussage lachen.
Ich sehe diesen Vorgang eindeutig als Verrat an, und sollten Sie, liebe Bundesregierung, diese Dienstvorschrift nicht umgehend korrigiert haben, sind Sie genauso schuld wie die Vorgängerregierung.
Nachtrag: Unkreativ.net fragt sich, wer die Überwacher überwacht, und verlangt, solche Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Alix - 25. April, 15:40
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