§129a StGB
Einen sehr lesenswerten Artikel über §129a StGB hat Andrej Holm (ein Sozialwissenschaflter, saß selbst wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft) verfaßt:
Und unser Recht räumt gerade bei Verdacht auf §129a StGB, der sich so leicht konstruieren läßt und doch so selten vorkommt, eine Unmenge an Ermittlungsmaßnahmen mit intensiven Eingriffen in die Freiheit und Privatsphäre ein.
Gefunden im Lawblog.
Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Texten finden wie "Gentrification", "Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen. Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige erschaffen.Unsere Sicherheitsbehörden suchen mit mehr oder minder schwammigen Bedingungen nach Terroristen und bei 80 Millionen Menschen wird man da immer jemanden finden. Bruce Schneier und Floyd Rudmin haben über diese Probleme schon geschrieben.
Und unser Recht räumt gerade bei Verdacht auf §129a StGB, der sich so leicht konstruieren läßt und doch so selten vorkommt, eine Unmenge an Ermittlungsmaßnahmen mit intensiven Eingriffen in die Freiheit und Privatsphäre ein.
Gefunden im Lawblog.
Alix - 26. November, 09:00
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