16
Mai
2007

Terrorismusbekämpfung

Ja, ja, wir alle haben gedacht, mit Terroristen seien die bösen Menschen gemeint, welche auf Straßen, in Gebäuden oder Verkehrsmitteln Bomben explodieren lassen oder Flugzeuge entführen. Deswegen hat die Vorgänger- und die jetzige Regierung ja diverse Anti-Terror-Gesetze verabschiedet, um heimlich die Fahrzeug- und Fahzeughalterdaten, Bankkonten, die Post, Telefonverbindungen, Telefongespräche und gar die privaten Rechner von Terroristen und Kontaktpersonen zu durchsuchen und in einer Anti-Terror-Datei abzulegen.

Aber, wie wir jetzt erfahren, hat unsere Staatsgewalt eine ganz andere Vorstellung davon. Nicht nur diejenigen, welche die gesamte Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen, werden gesucht. Es reicht, wenn man den Politikern mit der Ankündigung von Demos ein bißchen Angst macht. Denn jetzt wird gegen Organisatoren von Anti-G8-Demonstrationen wegen Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt und gleich mal eine Razzia durchgeführt, Durchwühlung privater Unterlagen und der Festplatte des Computers inklusive.

Und ein Versammlungsverbot über 1,5 Wochen wird erteilt, weil es den Verdacht gibt, daß "nicht nur" legitime Kritik geübt werden sollte. Vielleicht sollte mal jemand lesen, was das Bundesverfassungsgericht dazu geschrieben hat. Aber, ach ja, das sind ja alles Terroristen, und da darf man das.

Daß die Sicherheitsbehörden inzwischen sowieso das Augenmaß verloren haben, hat denen im heute veröffentlichtem Beschluß auch (nochmal/schon wieder) das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt. Da wurde einfach mal das Telefon des CIA-Entführungsopfers Khaled El Masri und das seines Anwalts abgehört, vielleicht melde sich die CIA ja mal und entschuldige sich. Nachdem El Masri ja bereits schon entführt wurde, nimmt er weitere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte ja bestimmt nicht mehr so übel...

Hinweis zum Brokdorf-Beschluß aus dem Lawblog.

Nachtrag: Das Schweriner Verwaltungsgericht hat Allgemeinverfügung, daß Demonstration 8 bis 10 Kilometern vom Zaun entfernt halten müssen, für rechtswidrig erklärt. (Gefunden im Lawblog.)

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