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Politik

8
Mai
2009

Aktionismus

Soso, unsere Koalition hat sich darauf verständigt, Paintball zu verbieten. Mit der Begründung, es sei sittenwidrig, denn dabei werde das Töten simuliert (so Wiefelspütz und Bosbach, SPD bzw. CDU).

Da wundert es doch sehr, daß das Lernen und Schießen mit echten, tödlichen Waffen in Schützenvereinen erlaubt bleibt (wenn auch erst ab 18). Da lernt man, mit richtigen Waffen umzugehen, zu zielen und zu schießen. Oder die Bundeswehr: In Deutschland sind junge Männer verpflichtet, das Schießen auf Menschen zu lernen.

Irgendwie scheint die Entscheidung also reichlich inkonsequent zu sein. Es gibt ja noch andere Spiele, wo das Töten von Menschen simuliert wird. Fechten zum Beispiel. Von Sportarten, wo Menschen tatsächlich verletzt werden (Boxen), mal ganz abgesehen. Oder wenn es nur um die Form der Waffe geht, was unterscheidet eine Wasserpistole von einem Paintballmarkierer?

Also insgesamt drängt sich da äußerst stark das Gefühl auf, daß hier das Paintball als Bauernopfer herhalten muß.

Nachtrag vom 18.05.2009: Die Koalition zieht diesen Vorschlag erstmal zurück. Der CDU-Innenpolitiker Grindel meinte dazu: "Wir wissen momentan noch zu wenig darüber, wie gefährlich das Spiel wirklich ist." Ach? Man hatte sich auf ein Verbot eines Spieles verständigt, ohne zu wissen, wie gefährlich das Spiel tatsächlich sei? Was ist das für ein Regierungsstil?

24
Mrz
2009

Populismus

Die Stadt Stuttgart hat eine Veranstaltung im Rahmen der ESL Pro Series, die Profi-Liga der Electronic Sports League verboten. Und warum? Weil dort Warcraft III, Counter-Strike und Counter-Strike: Source gespielt werden. (Da sind feste Titel der internationalen ESL Pro Series).

Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster von der CDU meinte dazu:
Angesichts der Ereignisse und des schrecklichen Amoklaufs in Winnenden und Wendlingen, bei dem 15 Menschen getötet wurden, können wir eine solche Veranstaltung derzeit in unserer Stadt nicht akzeptieren.
So tragisch und schrecklich der Amoklauf ist, die Opfer wurden nicht mit einem Computerspiel umgebracht, sondern mit echten Waffen. Es gibt Millionen Computerspieler, die niemanden umbringen. Ich gehe davon aus, daß auch die Teams der Profi-Liga ebenfalls zu der friedlichen Sorte gehören.

Ich versteh einfach nicht, wieso man eine Computerspieleveranstaltung verbietet, aber Schützenvereine offen läßt. Wo ist der Unterschied? Schützenvereine sind deutlich näher an der Realität als Computerspiele.

Unser Bundeshorst Köhler meinte ja auch:
Zum Beispiel wissen wir doch schon lange, dass in ungezählten Filmen und Computerspielen extreme Gewalt, die Zurschaustellung zerstörter Körper und die Erniedrigung von Menschen im Vordergrund stehen. Sagt uns nicht der gesunde Menschenverstand, dass ein Dauerkonsum solcher Produkte schadet?
Ah ja, der gesunde Menschenverstand. Jener, der uns bis vor wenigen hundert Jahren noch sagte, daß die Erde eine Scheibe ist. Oder daß die Erde Mittelpunkt des Universums sei. Oder schauen Sie sich die Quantenphysik an, sie mußte sich auch erst gegen den gesunden Menschenverstand durchsetzen ("Gott würfelt nicht.").

Wenn ein Politiker mit dem gesunden Menschenverstand argumentiert, sind ihm wissenschaftliche Argumente (z.B. Fakten oder Studien zum Thema) ausgegangen und wir sind bei einfachem Populismus.

Von einem Bundespräsidenten würde ich etwas mehr erwarten.

22
Mrz
2009

Heilige Kriege

Ajatollah Abdeni ruft zur Islamisierung Europas auf. Viele Menschen seien orientierungslos oder glaubten sich von unheilvollen Geistern und Mächten bedroht, sagte er.
So eine Nachricht würden viele Leute hierzulande wohl als Kriegserklärung verstehen. Nichtsdestotrotz durfte ich folgende Zeilen lesen:
Papst Benedikt XVI. hat in Angola zur weiteren Missionierung des afrikanischen Kontinents aufgerufen. Viele Menschen seien orientierungslos. Sie glaubten sich von unheilvollen Geistern und Mächten bedroht, sagte der Papst in der Chiesa Sao Paulo der Hauptstadt Luanda.
Ich würde da viel lieber mal eine aufgeklärte Bildung dagegen setzen, als einen Glauben durch einen anderen auszutauschen. Es macht ja irgendwie keinen großen Unterschied, ob man an böse Ahnengeister oder an den Teufel und dem Fegefeuer glaubt...

Das gleiche gilt auch für die Orientierungslosigkeit. Mir sind selbständig denkende Menschen lieber als welche von einem religiösen Diktator gelenkte.

16
Apr
2008

Geistliche Oberhäupter bei Bush

...oder: Auch die USA hat Angst vor China.

Papst Benedikt XVI. ist zu Besuch beim Präsidenten Bush. Er wurde schon am Flughafen von Bush begrüßt (das ist das erste Mal, daß Bush sowas machte), er wird ihn nachher offiziell empfangen und hat dazu auch noch 12.000 Besucher ins Weiße Haus eingeladen.

Nun, vor einem halben Jahr war der Dalai Lama, das geistliche Oberhaupt der Tibeter, zu Besuch beim Präsidenten Bush. Er wurde nicht auf dem Rollfeld empfangen, es gab für ihn keinen offiziellen Empfang, sondern nur ein Treffen in den Privaträumen, "um den privaten Charakter des Besuchs zu unterstreichen."

Der Papst ist zu seinem Geburtstagsempfang da, der Dalai Lama besuchte Washington, um vom US-Kongress den höchsten Zivilorden für seine "herausragenden Beiträge zum Frieden, zur Gewaltfreiheit sowie für Menschenrechte und religiöse Verständigung" verliehen zu bekommen. So unterschiedlich ist das...

8
Apr
2008

Das Recht der Fackel

Tja, wie war das damals als die olympischen Spiele 2008 nach China vergeben wurden? Thomas Bach (IOC-Vize) erklärte dazu:
Es ist gleichzeitig eine Herausforderung für das IOC, denn die Befürworter haben ihre Stimme auch in der Erwartung abgegeben, dass sich in China weiterer liberalisierender Wandel vollzieht.
Und auch der jetzige IOC-Vorsitzende Rogge war überzeugt, daß sich die Menschenrechtssituation dadurch ändern wird. (Schließlich haben wir ja bereits Erfahrungswerte dazu.)

Tja, das Kalkül des IOC ging nicht auf, die weltweiten Proteste sind ein guter Beleg dafür. China sind die Menschenrechte und auch die Rechte ganzer Volksgruppen völlig egal. Aber anstatt einzugestehen, daß die Vergabeentscheidung vielleicht doch nicht so clever war, oder gar die Proteste zu unterstützen, denkt das IOC worüber nach? Man will den Fackellauf ändern, man drängt auf das Recht der Fackel, unbehelligt von Politik herumgereicht zu werden.

Laßt die Coca-Cola-Spiele beginnen...

18
Mrz
2008

Freiheit für Tibet

Flagge von Tibet (Quelle: Wikipedia)

Ich bin sowieso der Meinung, daß eine Volksgruppe das Recht haben muß, sich aus einem bestehenden Staat herauszulösen, um einen eigenen Staat zu bilden. Eine überwiegende Mehrheit (zwei Drittel?) sollte ausreichen. Und so sollte Tibet genauso diese Rechte haben, wie auch das Kosovo oder das Baskenland oder Tschetschenien.

Die räumliche Integrität eines Staates hat für mich keinen solch hohen Rang wie das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes. Man kann doch kein Volk zwingen, in einem Staat zu verweilen, in den es nicht möchte. Das ist Unterdrückung und ich verstehe wirklich nicht, wie wir da ruhig zuschauen können.

Wenn Bayern sich von Deutschland abspalten wolle, sollten sie doch, durch Staatsverträge bindet man seine Nachbarn doch sowieso wieder ein (siehe EU, nach jahrhundertelanger Zersplitterung Europas kommen jetzt alle Staaten freiwillig zueinander). Ein Staat könnte aber allein durch die Möglichkeit der Abspaltung dazu gebracht werden, mit seinen Minderheiten vorsichtiger umzugehen.

29
Feb
2008

Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts...

Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts, wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann.
Das ist eine Aussage von Frau Zypries im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Ich hab keine Angst, daß in der U-Bahn eine Bombe hochgeht. Bei 5000 Verkehrstoten im Jahr hätte ich ganz andere Sorgen, urplötzlich aus dem Leben zu scheiden. Die Berliner Politik inklusive Frau Zypries und Herrn Schäuble haben dringend einen Realitätscheck notwendig und sollten ihre Prioritäten überdenken.
Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt, und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus.
Auch eine schöne Antwort auf die Frage nach der Vorratsdatenspeicherung. Der erste Teil schon: Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt. Eine tolle Rechtfertigung. Die Banken speichern auch seit Jahren alle Kontobewegungen, wie wäre es da denn mit der Nutzung zu steuerrechtlichen Zwecken, die Möglichkeit gibt's doch? Der zweite Teil: ...und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus. Warum? Keine Antwort. Es gibt sie, als dürfen sie ausgeweitet werden. Logik a la Zypries.

Schön auch diese Aussage:
Es ist ein Unterschied, ob man in Karlsruhe oder hier im aufgeregten Politikbetrieb sitzt. Es ist auch ein Unterschied, ob ich als Bundesinnenminister Verantwortung trage dafür, dass möglichst nichts passiert, oder ob ich als höchstes Gericht Deutschlands um Ausgleich und Rationalität bemüht bin.
Das ist Cover-Your-Ass-Security, wie sie im Buche (bzw. in Bruce Schneiers Blog) steht. Im aufgeregten Politikbetrieb möchte der Bundesinnenminster sicherstellen, daß, falls doch mal was passiert, er nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Sicherheit ist aber stets ein Kompromiss (nein, nicht zwischen Sicherheit und Freiheit, denn auch Freiheiten bieten Sicherheit). Für seine Freiheiten muß man ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.

22
Feb
2008

Wortbruch!

Dieser ganze Medienrummel um den Wortbruch der SPD geht mir ehrlich auf den Keks.

Halten wir mal fest: Nach der Wahl hat die SPD versprochen, weder mit der Linken zusammenzuarbeiten noch mit der CDU zu koalieren. Die FDP versprach, nicht mit der SPD zusammenzuarbeiten, die Grünen versprachen, nicht mit der FDP zu koalieren, und die Linken versprachen, die CDU keinesfalls zu dulden.

Aufgrund dieser Versprechen ist keine mehrheitsfähige Koalition ohne Wortbruch möglich. Na und? So muß halt jemand in den sauren Apfel beißen und seine Überzeugungen zugunsten einer stabilen Regierung ändern. Die Alternative ist nur eine CDU-Minderheitsregierung (SPD darf ja nicht, weil sie sonst von den Linken gewählt würden). Klar, daß der CDU das gefällt, aber warum spielen die Massenmedien da mit, oder die SPD?

21
Jan
2008

Schäuble tritt die Verfassung

Bundesinnenminister Schäuble, zu dessen Aufgabenbereich ja die Verfassung gehört, hat sich mal wieder um sie gekümmert.
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
Nö? Die Grundrechte sind ja - wie ich schon einmal schrieb - gerade ein Schutzmechanismus vor dem Staat, also auch vor dem Gesetzgeber. Es wäre völlig widersinning, wenn gerade dieser die Grundrechte nach Belieben einschränken könnte.

Wie Udo Vetter zum Beispiel in seinem Blog schreibt, ist die Menschenwürde unantastbar, hier gilt nach Artikel 19 und 79 GG eine Ewigkeitsgarantie. Auch der Gesetzgeber darf sie also nicht in ihrem Wesensgehalt antasten.
Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.
Also Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wurde vom Bundestag gewählt, genauso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Wenn er mit diesem Zitat darauf anspricht, daß es nicht Aufgabe von Bundesverfassungsrichtern ist, der Regierung Ratschläge zu geben, dann sollte er daran denken, daß es auch nicht Aufgabe der Regierung ist, daß Bundesverfassungsgericht zu kritisieren, denn das Gericht unterliegt keiner Rechenschaftspflicht.

Dann geht's zum Luftsicherheitsgesetz:
Ich bin nicht für Grauzonen – auch nicht in Notsituationen. In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf.
Mit Handeln ist hier natürlich Abschießen gemeint. Interessanterweise ist das aber auch schon in der Verfassung geregelt, da gibt es nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu. Hier darf man also wieder das Neusprech der Politiker beobachten, wo Illegalität zur Grauzone umdefiniert wird.

Auch die nicht die Verfassung betreffenden Aussagen sind bemerkenswert. So wurde er nach dem fremdenfeindlichen Ton von Kochs Wahlkampf gefragt und antwortete:
Wir können doch nicht anfangen, Notwendiges und Richtiges nicht mehr zu sagen, aus Angst vor den selbst ernannten Gralshütern der Political Correctness.
Richtiges? Richtig ist vielmehr, daß nicht die Herkunft eine Rolle spielt, sondern die soziale Lage. Wenn man also aus der Menge an jugendlichen Verbrechen gerade die für den Wahlkampf rauspickt, die von Ausländern begangen wurden, dann ist das also notwendig, Herr Schäuble?

Natürlich schafft es Herr Schäuble daraus gleich wieder zum islamistischen Terrorismus überzuleiten, sein Lieblingsthema:
Das ist die Macht der Bilder, dieses Video aus der Münchner U-Bahn, bewegt die Menschen. Gott sei Dank ist den islamistischen Terroristen in Deutschland noch kein Terroranschlag gelungen. Aber wir sollten uns nicht täuschen, wir sind in ihrem Fadenkreuz.
Ich möchte dazu auf einen Blog-Eintrag von Bruce Schneier (weltweit anerkanner Sicherheitsexperte) aufmerksam machen: Fear Is Unhealthy. Darin berichtet er von einem Artikel in der New York Times darüber, daß die Angst vorm Terrorismus deutlich gesundheitsschädlicher als der eigentliche Akt des Terrorismus ist. Dies sei ja gerade der Sinn und Zweck des Terrorismus. Und mit solchen Aussagen macht Herr Schäuble sich also selbst zu einem bedeutenden Terrorhelfer hier in Deutschland.

19
Nov
2007

Schäubles Freund

Bei der Zeit kann man einen Artikel von Wolfgang Schäuble unter dem Namen "Dein Staat, dein Freund, dein Helfer" lesen. Schäuble hält dort ein Plädoyer für den Präventionsstaat. Gehen wir mal durch...

Der Titel ist schon sehr aussagend. Die Prämisse, daß der Staat gleichzeitig mein Freund ist, gilt eben nicht. Sonst bräuchten wir kein Grundgesetz. Das Grundgesetz dient ja gerade dazu, mich vor dem Staat zu schützen. Wir bräuchten es nicht, wenn der Staat mein Freund wäre.
Prävention hat im Rechtsstaat, gerade bei Straftaten, keinen niedrigeren Rang als nachträgliche Verfolgung. Ich verstehe deshalb nicht, wenn argumentiert wird, dass bestimmte Grundrechtseingriffe von vornherein nur zur Strafverfolgung, aber unter keinen Umständen gesetzlich zur Vorbeugung vorgesehen werden dürfen.
Der Unterschied ist doch der, daß strafrechtliche Konsequenzen primär einen Beschuldigten treffen. Es wurde eine Tat begangen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und die Grundrechtseingriffe betreffen "nur" Verdächtige. Trotzdem muß auch hier sehr sensibel mit Grundrechtseingriffen umgegangen werden, denn es gilt bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung. Bei der Prävention jedoch gibt es keine solche Tat, sondern nur eine vermutete Gefährdung. Die dazu eingesetzten Maßnahmen sind also prinzipiell willkürlich, so können jeden treffen (z.B. bei der Vorratsdatenspeicherung treffen sie auch wirklich jeden) und sind nur schwerlich zu kontrollieren (wie will man eine solche Vermutung widerlegen?). Das Mißbrauchspotential ist hier also ob dieser Willkür besonders hoch. Deswegen und eben wegen des riesigen Betroffenenkreises müssen bei solchen Grundrechtseingriffen eben ganz andere, nämlich besonders strenge Maßstäbe angelegt werden.
Freiheit und Sicherheit sind nicht – wie bei Hobbes – Gegensätze, sondern bedingen einander.
Das hat Herr Schäuble zwar richtig aufgeschrieben, aber ich glaube, selbst nicht ganz verstanden. Es ist, wie es im Artikel und generell bei den meisten Äußerungen von Schäuble anklingt, keine Einbahnstraße. Nicht unbedingt Freiheit durch mehr Sicherheit, sondern umgekehrt auch mehr Sicherheit durch Freiheit. Mehr Freiheit aufgrund geringerer Präventionsmaßnahmen bedeutet nämlich auch mehr Sicherheit vor unverhältnismäßigen oder gar willkürlichen Übergriffen der Staatsorgane.
Manche aktuelle Diskussion in Deutschland scheint demgegenüber bei Thomas Hobbes stehen geblieben zu sein. Mit einem vordemokratischen Staatsbild wird ein Gegensatz konstruiert zwischen der an Freiheit und Autonomie des Einzelnen orientierten Logik des liberalen Rechtsstaats und der an Sicherheit und Effizienz orientierten Logik eines dem Rechtsstaat entgegengesetzten Präventionsstaates. Der idyllischen, vorstaatlichen und vorrechtlich konstruierten Freiheit des Einzelnen wird der freiheitsbedrohende Staat gegenübergestellt, der selbst noch im demokratischen Gesetzgeber verkörpert ist.
Hier sind wir wieder beim Titel. Herr Schäuble unterstellt allen, die die "Freundschaft des Staates" mit Mißtrauen sehen, ein "vordemokratisches Staatsbild". Und das mit folgender Begründung:
Aber nie war die Freiheit nur vom Staat bedroht. Die Disziplinierung des Staates durch die Grundrechte und seine Aktivierung gehören in der Rechtsstaatlichkeit zusammen. Unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit bedrohen nur nichtstaatliche Akteure das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch die persönliche Freiheit und die Bewegungsfreiheit sind weit mehr von nichtstaatlicher Gewalt bedroht als durch den Rechtsstaat.
"Nie"? Er erwähnt im Artikel selbst den Nationalsozialismus, um danach zu behaupten, daß die Freiheit nie nur vom Staat bedroht wurde. Was haben wir da denn für Scheuklappen aufgesetzt. Und dann die Aussage "unter den Bedingungen moderner Staatlichkeit" klammert einfach ein gewichtiges Argument gegen die Schäuble-Vorstellungen aus. Wie bitte garantiert Herr Schäuble denn Rechtsstaatlichkeit? Die Garantie dafür soll eben gerade das Grundgesetz bieten, und jede Einschränkung des Grundgesetzes ist eben auch eine Einschränkung dieser Garantie, aber diesen Aspekt läßt Herr Schäuble vollkommen unter den Tisch fallen, die Rechtsstaatlichkeit werde es immer geben, egal, wie die Grundrechte eingeschränkt werden. Und der letzte Satz ist als Rechtfertigung einfach nur schwach. Mit der Begründung, es gäbe noch schlimmere Akteure kann man die gräßlichsten Dinge anstellen. Das ist einfach kein Argument.
Wenn etwa in der Debatte über die Videoüberwachung öffentlicher Räume die gefühlte – und damit auch reale – Verkürzung der Freiheit geltend gemacht wird, so ist ebenso an die reale Verkürzung individueller Freiräume zu erinnern, die aus bedrohter persönlicher Sicherheit im öffentlichen Raum erwächst. Wer ist unfreier: der Bürger, der sich aufgrund einer Sorge vor Kriminalität zu bestimmten Zeiten nicht mehr an bestimmte Orte traut, oder derjenige, der bestimmte Räume meidet, weil sie videoüberwacht sind?
Hier ist Verhältnismäßigkeit das große Stichwort. Die Einschränkung der Freiheit durch die Videoüberwachung muß geringer sein, als die Einschränkung durch Kriminalität. Und dabei muß nicht nur die bloße persönliche Hemmung gewertet werden, sondern eben auch die Mißbrauchsmöglichkeiten durch Mitarbeiter staatlicher Organe oder eben auch durch die geringere Wehrhaftigkeit der Bevölkerung gegenüber willkürlichen oder grundgesetzwidrigen staatlichen Handeln. Und die Begründung dieser Verhältnismäßigkeit läßt sich bisher bei jeder Äußerung Schäubles vermissen, auch in diesem Artikel.

Wenn mit Terrorismus argumentiert wird (wie es ein Satz vor oben genannten Zitat geschieht), dann wird mit Ängsten gespielt, jedoch keine Verhältnismäßigkeit begründet. Terrorismus ist in Deutschland derzeit kaum existent, nicht auch zuletzt aufgrund der guten Arbeit der staatlichen Organe mit bestehenden Mitteln. Verbreitet wird dagegen die Angst davor.
Der Rechtsstaat hat immer darauf geachtet, dass es keine Rückzugsräume für Kriminelle gibt. Er muss auch heute darauf achten, dass keine entstehen. Deswegen brauchen wir die Onlinedurchsuchung. Wir geben den Rechtsstaat eher auf, wenn wir zulassen, dass der Staat und sein Recht in der globalisierten Internetgesellschaft an Boden verlieren, als – wie dies vielfach beschworen wird – durch die Einführung neuer, dem technischen Fortschritt geschuldeter Ermittlungsinstrumente.
Das sieht das Verfassungsgericht anders. Auch für Kriminelle gibt es Rückzugsräume, nämlich den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Und die Onlinedurchsuchung stellt einen Eingriff in diesen Kernbereich dar. Mir ist nicht ganz klar, wieso wir den Rechtsstaat aufgeben, wenn wir persönliche Kommunikation (egal welchen Inhalts) außer Acht lassen, genauso wie wir auch die Gedanken eines jeden außer Acht lassen? Wieso kann Strafverfolgung und Verbrechensprävention nicht ohne Überwachung der persönlichen Kommunikation auskommen? Persönliche Kommunikation wird in Zukunft immer besser digital geschützt sein (die kaum knackbaren Verschlüsselungstechnologien gibt es bereits, jetzt ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie den Alltag endgültig durchdringen, und die Implementationen vor staatlicher oder krimineller Manipulation sicher sind), der Staat wird also entweder irgendwann dieses Terrain verlieren oder aber wir finden uns in einer Totalüberwachung wieder.

Ein weiterer Punkt bleibt hierbei außer Acht: Gibt es nicht andere Möglichkeiten, bei denen wir mehr Freiheit und Sicherheit für unser Geld bekämen? Wie wäre es zum Beispiel mit der personellen Aufrüstung unserer überlasteten Polizei. Wäre das nicht deutlich förderlicher, als die Kommunikationsüberwachung. Oder wie wäre es mit Tempo 130 auf den Autobahnen, es gibt deutlich mehr Verkehrstote als Terrorismustote. (Ja, ich weiß, auch das Tempo 130 ist ein kontroverses Thema, ich will hier nur damit andeuten, daß es andere Möglichkeiten gibt, die Sicherheit zu verbessern, ohne gleich die Bürger zu überwachen.)
Datenschutz bedeutet nicht, dass der Staat wegschauen muss, wenn es um die Vorbereitung schwerster Straftaten geht. Datenschutz bedeutet, dass der Gesetzgeber transparente Grundlagen dafür schafft, wer welche Daten wofür erhebt, welche Daten vernetzt werden können, wie lange sie gespeichert werden – das heißt: klare rechtliche Regelungen und richterliche Kontrolle, aber kein bewusster Verzicht auf Informationen, die notwendig sind, um den staatlichen Sicherheitsauftrag wahrnehmen zu können.
Hier führt Herr Schäuble eine neue Definition von Datenschutz ein, ähnlich wie Frau Zypries. Das Bundesverfassungsgericht sieht das natürlich etwas anders, danach müsse der Bürger selbst entscheiden können, welche Daten er preisgibt und welche nicht.
Das Bundesverfassungsgericht praktiziert deshalb ein insgesamt hohes Maß an juristischer Selbstbeschränkung bei der materiellen Grundrechtsprüfung. Ob bei Themen der inneren Sicherheit diese Diagnose in gleichem Maße gilt, darüber kann man vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Sicherheitsgesetzgebung diskutieren. Bei der akustischen Wohnraumüberwachung hat etwa die Kernbereichslehre dazu geführt, dass ein in der Verfassung abgesichertes Ermittlungsinstrument weitgehend ins Leere läuft.

Dem Gesetzgeber muss aber der notwendige Spielraum verbleiben, um seine rechtsstaatlichen Aufgaben wahrzunehmen.
Ja, ja, das böse Bundesverfassungsgericht, weil es auf die Einhaltung des Grundgesetzes pochte, ist ein angedachtes Ermittlungsinstrument (nämlich der Große Lauschangriff) nicht mehr praktikabel. Daß sich Herr Schäuble deswegen mehr Spielraum erbittet, sagt doch alles.
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