30
Aug
2007

Freiwillige DNA-Proben

Normalerweise darf die Polizei keine DNA-Proben entnehmen, auch nicht bei der erkennungsdienstlichen Behandlung. Nur Richter - und bei Gefahr im Verzug auch Staatsanwälte - dürfen gemäß §81a StPO bzw. §81g StPO die Entnahme anordnen.

Lawblogger Udo Vetter hat nun in einem Ermittlungsbericht eine besondere Methode entdeckt, um diese Vorschriften zu umgehen. Man biete dem Beschuldigten ein Glas Wasser an, und stelle anschließend das genetische Material am Glas sicher, es wurde ja schließlich freiwillig abgegeben.

Traurig, wohin das führt. Man darf ja heutzutage einen Polizisten nicht in seine Wohnung lassen, was früher als höflich galt, ist heute ein Einverständnis zur Wohnungsdurchsuchung. Und so ist nun auch jede höfliche Geste der Polizei zu ignorieren, könnte ja eine Falle sein. Die Polizei, Dein Freund und Helfer.

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