Recht

30
Jul
2008

Ausnahmen über Ausnahmen

Was wäre das deutsche Recht ohne seine vielfältigen Ausnahmen? Einfacher, verständlicher, konsistenter, verfassungskonformer. Aber der Gesetzgeber (die Parteien) muß es ja allen Bürgern (seinen Wählern) Recht machen, denn niemand darf sich als Verlierer fühlen.

Nun hat der Gesetzgeber wieder eine Quittung dafür kassiert, beim Nichtraucherschutz. Die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wurden für verfassungswidrig erklärt, und zwar allein wegen ihrer Ausnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat überdeutlich klargemacht, daß ein generelles Rauchverbot keinerlei verfassungsmäßigen Bedenken begegnen würde. Aber da der Gesetzgeber in dieses Rauchverbot etliche Ausnahmen einbaute (z.B. für die Zeltgastronomie oder für Restaurants mit abgetrennten Räume), muß er sie weiter ausbauen, diesmal für Eckkneipen und Diskotheken, damit gleiches Recht für alle gilt. Mal sehen, wer die nächsten sind, welche ebenfalls per Gericht Ausnahmen für sich beanspruchen, Schnellimbisse vielleicht?

Und damit sehen wir das prinzipielle Problem bei Ausnahmen, sie sind Ausnahmen und können nicht für alle gelten. Sie verletzen damit mehr oder weniger immer den Gleichheitsgrundsatz (diesmal in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufsausübung). Ein Nichtraucherschutzgesetz, welches etliche Formen von Bars und Restaurants ausnimmt, wird immer irgendwelche Wirte benachteiligen, die gerade so nicht mehr unter die Ausnahme fallen. Ein Steuergesetz mit etlichen Ausnahmen benachteiligt diejenigen, welche keinen so guten Steuerberater haben.

Ich hoffe ja, daß der Gesetzgeber sich diesmal das mit den Ausnahmen noch einmal gründlich überlegt, und sie bei der Neufassung der Nichtraucherschutzgesetze zugunsten eines generellen Rauchverbots wegläßt. Allein der Glaube daran fehlt mir.

26
Nov
2007

§129a StGB

Einen sehr lesenswerten Artikel über §129a StGB hat Andrej Holm (ein Sozialwissenschaflter, saß selbst wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft) verfaßt:
Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Texten finden wie "Gentrification", "Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen. Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige erschaffen.
Unsere Sicherheitsbehörden suchen mit mehr oder minder schwammigen Bedingungen nach Terroristen und bei 80 Millionen Menschen wird man da immer jemanden finden. Bruce Schneier und Floyd Rudmin haben über diese Probleme schon geschrieben.

Und unser Recht räumt gerade bei Verdacht auf §129a StGB, der sich so leicht konstruieren läßt und doch so selten vorkommt, eine Unmenge an Ermittlungsmaßnahmen mit intensiven Eingriffen in die Freiheit und Privatsphäre ein.

Gefunden im Lawblog.

20
Nov
2007

Kontosperrungen bei Ermittlungen

Ich schrieb ja schon einmal, daß §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ein Ermittlungsparagraph ist (in den letzten Jahren wurde die deutliche Mehrheit der Ermittlungsverfahren wieder eingestellt), er eröffnet den Ermittlungsbehörden bei entsprechender Verdachtsäußerung ein umfangreiches Arsenal an Ermittlungsmaßnahmen (Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung, Abfrage aller auf Vorrat gesammelten Daten).

Das Verwaltungsgericht Fankfurt am Main hat nun ein weiteres Druckmittel hinzugefügt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht) darf das Konto eines nach §129a Verdächtigten sperren (bzw. ihm 660 Euro im Monat lassen). Es muß noch nicht einmal ein dringender Tatverdacht gegeben sein. In der Pressemitteilung führt es aus:
Wenn gegen den Kontoinhaber ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen werde, lasse dies den Schluss zu, dass dieses Konto, wenn auch nur mittelbar über die Person, zu terroristischen Aktivitäten einer entsprechenden Vereinigung einen irgendwie gearteten Beitrag leiste. Für die Annahme eines entsprechenden Rückschlusses bedürfe es im Falles eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens keines einzelfallbezogenen spezifischen Finanzierungsbeitrags, etwa in dem Sinne, dass es einer Kontenbewegung bedürfe, die zweckgerichtet und belegbar der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung diene, was die Effektivität entsprechender Gefahrenabwehrmaßnahmen im Übrigen auch erheblich reduzieren würde.
Wir halten fest, derjenige ist noch nicht verurteilt, sondern gegen ihn wird nur ermittelt (und das kann bei entsprechender Verdächtigung jedem passieren). Er gilt also noch als unschuldig. Trotzdem läßt allein das Verfahren (welches, wie gesagt in den wenigsten Fällen erfolgreich ist) den Schluß zu, daß der Beschuldigte terroristische Aktionen finanziert, obwohl auch keine Kontobewegungen dies belegen, und ihm wird deswegen das Konto gesperrt.

Gefunden im Lawblog.

1
Okt
2007

BKA, unser neuer Geheimdienst

Wir haben ja ein Bundeskriminalamt, welches eine Polizeibehörde ist (seine Aufgabe ist die Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten). Und wir haben ein Bundesverfassungsgericht, welches meinte:
Für die in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG vorgesehenen sonderpolizeilichen Behörden des Bundes stellt sich allerdings die Frage eines Trennungsgebotes. Das Rechtsstaatsprinzip, das Bundesstaatsprinzip und der Schutz der Grundrechte können es verbieten, bestimmte Behörden miteinander zu verschmelzen oder sie mit Aufgaben zu befassen, die mit ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabenstellung nicht vereinbar sind. So werden die Zentralstellen für Zwecke des Verfassungsschutzes oder des Nachrichtendienstes - angesichts deren andersartiger Aufgaben und Befugnisse - nicht mit einer Vollzugspolizeibehörde zusammengelegt werden dürfen[...].
Was macht unsere Bundesregierung? So gründete 2004 ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, wo diese ganzen Behören miteinander vereint werden. Nein, natürlich nicht verschmolzen, nur halt nebeneinander gesetzt.

Das war der erste Streich, der zweite folgt sogleich. Unserer Bundesinnenminister Wolfgang 'ich mache den Leuten keine Angst, ich erzähle ja nur von kommenden Bomben' Schäuble bereitet ein neues BKA-Gesetz vor. Die Zeit hat sich dieses mal etwas genauer angeschaut. Die Highlights daraus sind:
  • Das BKA wird eine eigene Polizei, wenn es um Abwehr des internationalen Terrorismus geht. Es soll nicht mehr nur die Polizeiarbeit der Länder koordinieren. Dies könnte einen kleinen Konflikt mit dem Grundgesetz ergeben.
  • Die bisherige Polizei darf auch nur dann vorbeugend eingreifen, wenn eine Gefahr für bestimmte Schutzgüter tatsächlich besteht. Alles andere ist Sache der Geheimdienste. Eine solche Einschränkung jedoch findet sich im BKA-Gesetz angeblich nicht (wird auch schwierig, denn ich glaube nicht, daß das BKA beweisen kann, daß ein Terroranschlag mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit bevorsteht).
  • Obwohl das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt dient, darf es auch Straftaten gemäß §129a Abs. 1 und 2 StGB verhindern, wenn sie dazu bestimmt sind, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen". Solche nationalen Straftaten sind aber schon seit jeher Aufgabe der Landeskriminalämter.
  • Einen Richtervorbehalt gibt's nur bei längeren Maßnahmen, denn "bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung (...) durch die Abteilungsleitung/den Präsidenten des Bundeskriminalamtes getroffen werden. Soweit die Anordnung nicht binnen drei Tagen durch das Gericht bestätigt wird, tritt sie außer Kraft."
  • Die Benachrichtung einer überwachten Person kann unterbleiben, wenn dadurch "das Leben einer Person, bedeutendes Hab und Gut oder der Staat" gefährdet würden. Fällt unter "Staat" auch ein Abteilungsleiter des BKAs? Ein Richter darf dies nach einem Jahr prüfen (er sieht aber nur, was ihm das BKA vorspielt, die abgehörte Partei ist ja logischerweise nicht vor Gericht vertreten).
  • Das BKA darf die Rasterfahndung auch auf nicht-öffentliche Stellen ausweiten (nicht nur Ämter und Behörden, sondern auch die Datenbanken von Firmen dürfen durchsucht werden, so ungenau sie auch sein mögen, nur die Datenbanken von Geheimdienste bleiben unangetastet (es sei denn, man trifft sich im Hof des GTAZ)). Eine riesige Datenkrake.
  • Das BKA darf erstmal alles abhören und mitschneiden, auch höchstprivates. Ein Richter soll nachher entscheiden, was verwertet werden darf. Ja, ja. Da glaub ich irgendwie nicht dran, daß niemals ein BKA-Mitarbeiter da reinhört.
Und in den obigen Punkten ist der Bundestrojaner noch nicht mal aufgeführt. Und Bundestrojaner ist da noch ein harmloser Begriff. Es geht darum, heimlich in die Wohnung des Opfers einzubrechen, seine Festplatten zu kopieren, im BKA zu analysieren, nochmal einzubrechen und eine Software aufzuspielen (und auch weitere Daten der Festplatte zu manipulieren), um fortan direkt auf die Daten des Nutzers zugreifen zu können. Sieht da niemand ein Problem?

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat in der NZZ einen schönen Beitrag über den Umbau des Rechtsstaates zum Präventionsstaat, wo jeder Bürger potentiell verdächtig ist und somit Opfer von staatlichen Überwachungsmaßnahmen werden kann, geschrieben. Sehr empfehlenswert.

Der Tagesspiegel berichtet in der heutigen Ausgabe dazu noch, wie schnell man Objekt von Ermittlungsmaßnahmen des BKAs werden kann. Es genügt, sich auf der Webseite des BKAs über die "Militante Gruppe" zu informieren. Der BKA habe IP-Adressen der Nutzer seines Informationsangebotes überprüft und die Internetnutzer identifiziert. Und diese Behörde soll noch mehr Überwachungsbefugnisse bekommen? Na vielen Dank.

28
Sep
2007

Die Polizei, dein Freund und Helfer

Polizisten sind ja meistens ganz umgänglich und nett, so auch meine persönlichen Erfahrungen. Man kann sie immer gern ansprechen, wenn man ein Anliegen hat, und wird freundlich behandelt. Jedenfalls solange sie allein oder in kleinen Gruppen sind.

Allerdings habe ich gar kein Vertrauen in große Ansammlungen von Polizisten, erst recht nicht bei Polizeihundertschafen in voller Montur mit Schutzhelm und Schlagstock. Die geben mir kein Gefühl von Sicherheit mehr, im Gegenteil, es schwindet. Vorfälle wie dieser hier oder deren Verhalten beim G8-Gipfel verstärken dies erst recht.

Und das ist eine gefährliche Tendenz, denn, wenn dies eine Angst schürt, an einer Demonstration teilzunehmen, stellt dies eine Einschränkung des Demonstrationsrechts dar. Sofern das gewollt ist, ist das ein Verfassungsbruch, wenn es nicht gewollt ist, sollte die Polizei dringend an ihrem Image bei Demonstrationen arbeiten.

30
Aug
2007

Freiwillige DNA-Proben

Normalerweise darf die Polizei keine DNA-Proben entnehmen, auch nicht bei der erkennungsdienstlichen Behandlung. Nur Richter - und bei Gefahr im Verzug auch Staatsanwälte - dürfen gemäß §81a StPO bzw. §81g StPO die Entnahme anordnen.

Lawblogger Udo Vetter hat nun in einem Ermittlungsbericht eine besondere Methode entdeckt, um diese Vorschriften zu umgehen. Man biete dem Beschuldigten ein Glas Wasser an, und stelle anschließend das genetische Material am Glas sicher, es wurde ja schließlich freiwillig abgegeben.

Traurig, wohin das führt. Man darf ja heutzutage einen Polizisten nicht in seine Wohnung lassen, was früher als höflich galt, ist heute ein Einverständnis zur Wohnungsdurchsuchung. Und so ist nun auch jede höfliche Geste der Polizei zu ignorieren, könnte ja eine Falle sein. Die Polizei, Dein Freund und Helfer.
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