Ausnahmen über Ausnahmen
Was wäre das deutsche Recht ohne seine vielfältigen Ausnahmen? Einfacher, verständlicher, konsistenter, verfassungskonformer. Aber der Gesetzgeber (die Parteien) muß es ja allen Bürgern (seinen Wählern) Recht machen, denn niemand darf sich als Verlierer fühlen.
Nun hat der Gesetzgeber wieder eine Quittung dafür kassiert, beim Nichtraucherschutz. Die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wurden für verfassungswidrig erklärt, und zwar allein wegen ihrer Ausnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat überdeutlich klargemacht, daß ein generelles Rauchverbot keinerlei verfassungsmäßigen Bedenken begegnen würde. Aber da der Gesetzgeber in dieses Rauchverbot etliche Ausnahmen einbaute (z.B. für die Zeltgastronomie oder für Restaurants mit abgetrennten Räume), muß er sie weiter ausbauen, diesmal für Eckkneipen und Diskotheken, damit gleiches Recht für alle gilt. Mal sehen, wer die nächsten sind, welche ebenfalls per Gericht Ausnahmen für sich beanspruchen, Schnellimbisse vielleicht?
Und damit sehen wir das prinzipielle Problem bei Ausnahmen, sie sind Ausnahmen und können nicht für alle gelten. Sie verletzen damit mehr oder weniger immer den Gleichheitsgrundsatz (diesmal in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufsausübung). Ein Nichtraucherschutzgesetz, welches etliche Formen von Bars und Restaurants ausnimmt, wird immer irgendwelche Wirte benachteiligen, die gerade so nicht mehr unter die Ausnahme fallen. Ein Steuergesetz mit etlichen Ausnahmen benachteiligt diejenigen, welche keinen so guten Steuerberater haben.
Ich hoffe ja, daß der Gesetzgeber sich diesmal das mit den Ausnahmen noch einmal gründlich überlegt, und sie bei der Neufassung der Nichtraucherschutzgesetze zugunsten eines generellen Rauchverbots wegläßt. Allein der Glaube daran fehlt mir.
Nun hat der Gesetzgeber wieder eine Quittung dafür kassiert, beim Nichtraucherschutz. Die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin wurden für verfassungswidrig erklärt, und zwar allein wegen ihrer Ausnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat überdeutlich klargemacht, daß ein generelles Rauchverbot keinerlei verfassungsmäßigen Bedenken begegnen würde. Aber da der Gesetzgeber in dieses Rauchverbot etliche Ausnahmen einbaute (z.B. für die Zeltgastronomie oder für Restaurants mit abgetrennten Räume), muß er sie weiter ausbauen, diesmal für Eckkneipen und Diskotheken, damit gleiches Recht für alle gilt. Mal sehen, wer die nächsten sind, welche ebenfalls per Gericht Ausnahmen für sich beanspruchen, Schnellimbisse vielleicht?
Und damit sehen wir das prinzipielle Problem bei Ausnahmen, sie sind Ausnahmen und können nicht für alle gelten. Sie verletzen damit mehr oder weniger immer den Gleichheitsgrundsatz (diesmal in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufsausübung). Ein Nichtraucherschutzgesetz, welches etliche Formen von Bars und Restaurants ausnimmt, wird immer irgendwelche Wirte benachteiligen, die gerade so nicht mehr unter die Ausnahme fallen. Ein Steuergesetz mit etlichen Ausnahmen benachteiligt diejenigen, welche keinen so guten Steuerberater haben.
Ich hoffe ja, daß der Gesetzgeber sich diesmal das mit den Ausnahmen noch einmal gründlich überlegt, und sie bei der Neufassung der Nichtraucherschutzgesetze zugunsten eines generellen Rauchverbots wegläßt. Allein der Glaube daran fehlt mir.
Alix - 30. Juli, 11:30
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