20 schöne Grundrechte
...lagen in unsrer Natur, da traffen sich acht Politiker, da störten diese nur.
Tja, so langsam überlegt man, wieviel Grundrechte anläßlich des G8-Treffens noch übrig sind.
Die Versammlungsfreiheit mußte der Bannmeile (welche über 11 Tage geht) weichen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt's für Globalisierungsgegner auch nicht mehr.
Die Freiheit der Person wird auch in Frage gestellt (Stichwort Unterbindungsgewahrsam).
Die Abnahme von Geruchsproben geht meines Erachtens schon ein wenig gegen die Menschenwürde.
Und nun hat die Hamburger Polizei in einer Aktion gleich zwei Grundrechte erschlagen: Das Postgeheimnis und die Pressefreiheit.
Die dortige Polizei hat Briefe durchsucht, um Bekennerbriefe an Medien abzufangen. Abgesehen vom Postgeheimnis finde ich, daß es eine arge Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist, denn zu dieser gehört auch, daß Informanten ungehinderten Zugang zur Presse haben, genauso wie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informant.
Nachtrag: Die Gewaltenteilung funktioniert noch, das Schweriner Verwaltungsgericht hat die Bannmeile in dieser Ausgestaltung für rechtswidrig erklärt.
Nachtrag 2: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben. Die Bannmeile ist damit wieder in Kraft.
Nachtrag 3: Hier noch ein Beispiel für den Verlust der Pressefreiheit.
Tja, so langsam überlegt man, wieviel Grundrechte anläßlich des G8-Treffens noch übrig sind.
Die Versammlungsfreiheit mußte der Bannmeile (welche über 11 Tage geht) weichen.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt's für Globalisierungsgegner auch nicht mehr.
Die Freiheit der Person wird auch in Frage gestellt (Stichwort Unterbindungsgewahrsam).
Die Abnahme von Geruchsproben geht meines Erachtens schon ein wenig gegen die Menschenwürde.
Und nun hat die Hamburger Polizei in einer Aktion gleich zwei Grundrechte erschlagen: Das Postgeheimnis und die Pressefreiheit.
Die dortige Polizei hat Briefe durchsucht, um Bekennerbriefe an Medien abzufangen. Abgesehen vom Postgeheimnis finde ich, daß es eine arge Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist, denn zu dieser gehört auch, daß Informanten ungehinderten Zugang zur Presse haben, genauso wie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informant.
Nachtrag: Die Gewaltenteilung funktioniert noch, das Schweriner Verwaltungsgericht hat die Bannmeile in dieser Ausgestaltung für rechtswidrig erklärt.
Nachtrag 2: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben. Die Bannmeile ist damit wieder in Kraft.
Nachtrag 3: Hier noch ein Beispiel für den Verlust der Pressefreiheit.
Alix - 25. Mai, 15:30
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