16
Apr
2008

Geistliche Oberhäupter bei Bush

...oder: Auch die USA hat Angst vor China.

Papst Benedikt XVI. ist zu Besuch beim Präsidenten Bush. Er wurde schon am Flughafen von Bush begrüßt (das ist das erste Mal, daß Bush sowas machte), er wird ihn nachher offiziell empfangen und hat dazu auch noch 12.000 Besucher ins Weiße Haus eingeladen.

Nun, vor einem halben Jahr war der Dalai Lama, das geistliche Oberhaupt der Tibeter, zu Besuch beim Präsidenten Bush. Er wurde nicht auf dem Rollfeld empfangen, es gab für ihn keinen offiziellen Empfang, sondern nur ein Treffen in den Privaträumen, "um den privaten Charakter des Besuchs zu unterstreichen."

Der Papst ist zu seinem Geburtstagsempfang da, der Dalai Lama besuchte Washington, um vom US-Kongress den höchsten Zivilorden für seine "herausragenden Beiträge zum Frieden, zur Gewaltfreiheit sowie für Menschenrechte und religiöse Verständigung" verliehen zu bekommen. So unterschiedlich ist das...

8
Apr
2008

Das Recht der Fackel

Tja, wie war das damals als die olympischen Spiele 2008 nach China vergeben wurden? Thomas Bach (IOC-Vize) erklärte dazu:
Es ist gleichzeitig eine Herausforderung für das IOC, denn die Befürworter haben ihre Stimme auch in der Erwartung abgegeben, dass sich in China weiterer liberalisierender Wandel vollzieht.
Und auch der jetzige IOC-Vorsitzende Rogge war überzeugt, daß sich die Menschenrechtssituation dadurch ändern wird. (Schließlich haben wir ja bereits Erfahrungswerte dazu.)

Tja, das Kalkül des IOC ging nicht auf, die weltweiten Proteste sind ein guter Beleg dafür. China sind die Menschenrechte und auch die Rechte ganzer Volksgruppen völlig egal. Aber anstatt einzugestehen, daß die Vergabeentscheidung vielleicht doch nicht so clever war, oder gar die Proteste zu unterstützen, denkt das IOC worüber nach? Man will den Fackellauf ändern, man drängt auf das Recht der Fackel, unbehelligt von Politik herumgereicht zu werden.

Laßt die Coca-Cola-Spiele beginnen...

18
Mrz
2008

Freiheit für Tibet

Flagge von Tibet (Quelle: Wikipedia)

Ich bin sowieso der Meinung, daß eine Volksgruppe das Recht haben muß, sich aus einem bestehenden Staat herauszulösen, um einen eigenen Staat zu bilden. Eine überwiegende Mehrheit (zwei Drittel?) sollte ausreichen. Und so sollte Tibet genauso diese Rechte haben, wie auch das Kosovo oder das Baskenland oder Tschetschenien.

Die räumliche Integrität eines Staates hat für mich keinen solch hohen Rang wie das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes. Man kann doch kein Volk zwingen, in einem Staat zu verweilen, in den es nicht möchte. Das ist Unterdrückung und ich verstehe wirklich nicht, wie wir da ruhig zuschauen können.

Wenn Bayern sich von Deutschland abspalten wolle, sollten sie doch, durch Staatsverträge bindet man seine Nachbarn doch sowieso wieder ein (siehe EU, nach jahrhundertelanger Zersplitterung Europas kommen jetzt alle Staaten freiwillig zueinander). Ein Staat könnte aber allein durch die Möglichkeit der Abspaltung dazu gebracht werden, mit seinen Minderheiten vorsichtiger umzugehen.

29
Feb
2008

Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts...

Es nützt mir doch mein bestes Grundrecht nichts, wenn ich konkret fürchten muss, dass abends in der U-Bahn eine Bombe hochgehen kann.
Das ist eine Aussage von Frau Zypries im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Ich hab keine Angst, daß in der U-Bahn eine Bombe hochgeht. Bei 5000 Verkehrstoten im Jahr hätte ich ganz andere Sorgen, urplötzlich aus dem Leben zu scheiden. Die Berliner Politik inklusive Frau Zypries und Herrn Schäuble haben dringend einen Realitätscheck notwendig und sollten ihre Prioritäten überdenken.
Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt, und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus.
Auch eine schöne Antwort auf die Frage nach der Vorratsdatenspeicherung. Der erste Teil schon: Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt. Eine tolle Rechtfertigung. Die Banken speichern auch seit Jahren alle Kontobewegungen, wie wäre es da denn mit der Nutzung zu steuerrechtlichen Zwecken, die Möglichkeit gibt's doch? Der zweite Teil: ...und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus. Warum? Keine Antwort. Es gibt sie, als dürfen sie ausgeweitet werden. Logik a la Zypries.

Schön auch diese Aussage:
Es ist ein Unterschied, ob man in Karlsruhe oder hier im aufgeregten Politikbetrieb sitzt. Es ist auch ein Unterschied, ob ich als Bundesinnenminister Verantwortung trage dafür, dass möglichst nichts passiert, oder ob ich als höchstes Gericht Deutschlands um Ausgleich und Rationalität bemüht bin.
Das ist Cover-Your-Ass-Security, wie sie im Buche (bzw. in Bruce Schneiers Blog) steht. Im aufgeregten Politikbetrieb möchte der Bundesinnenminster sicherstellen, daß, falls doch mal was passiert, er nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann. Sicherheit ist aber stets ein Kompromiss (nein, nicht zwischen Sicherheit und Freiheit, denn auch Freiheiten bieten Sicherheit). Für seine Freiheiten muß man ein gewisses Risiko in Kauf nehmen.

22
Feb
2008

Wortbruch!

Dieser ganze Medienrummel um den Wortbruch der SPD geht mir ehrlich auf den Keks.

Halten wir mal fest: Nach der Wahl hat die SPD versprochen, weder mit der Linken zusammenzuarbeiten noch mit der CDU zu koalieren. Die FDP versprach, nicht mit der SPD zusammenzuarbeiten, die Grünen versprachen, nicht mit der FDP zu koalieren, und die Linken versprachen, die CDU keinesfalls zu dulden.

Aufgrund dieser Versprechen ist keine mehrheitsfähige Koalition ohne Wortbruch möglich. Na und? So muß halt jemand in den sauren Apfel beißen und seine Überzeugungen zugunsten einer stabilen Regierung ändern. Die Alternative ist nur eine CDU-Minderheitsregierung (SPD darf ja nicht, weil sie sonst von den Linken gewählt würden). Klar, daß der CDU das gefällt, aber warum spielen die Massenmedien da mit, oder die SPD?

21
Jan
2008

Schäuble tritt die Verfassung

Bundesinnenminister Schäuble, zu dessen Aufgabenbereich ja die Verfassung gehört, hat sich mal wieder um sie gekümmert.
Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers.
Nö? Die Grundrechte sind ja - wie ich schon einmal schrieb - gerade ein Schutzmechanismus vor dem Staat, also auch vor dem Gesetzgeber. Es wäre völlig widersinning, wenn gerade dieser die Grundrechte nach Belieben einschränken könnte.

Wie Udo Vetter zum Beispiel in seinem Blog schreibt, ist die Menschenwürde unantastbar, hier gilt nach Artikel 19 und 79 GG eine Ewigkeitsgarantie. Auch der Gesetzgeber darf sie also nicht in ihrem Wesensgehalt antasten.
Ich verstehe, dass manche Verfassungsrichter gern Ratschläge geben würden. Dazu sind sie aber nicht demokratisch legitimiert.
Also Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier wurde vom Bundestag gewählt, genauso wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Wenn er mit diesem Zitat darauf anspricht, daß es nicht Aufgabe von Bundesverfassungsrichtern ist, der Regierung Ratschläge zu geben, dann sollte er daran denken, daß es auch nicht Aufgabe der Regierung ist, daß Bundesverfassungsgericht zu kritisieren, denn das Gericht unterliegt keiner Rechenschaftspflicht.

Dann geht's zum Luftsicherheitsgesetz:
Ich bin nicht für Grauzonen – auch nicht in Notsituationen. In der Verfassung muss schon geregelt sein, wer in einer Notsituation wie einem Angriff nach Muster des 11. September rechtlich handeln darf.
Mit Handeln ist hier natürlich Abschießen gemeint. Interessanterweise ist das aber auch schon in der Verfassung geregelt, da gibt es nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu. Hier darf man also wieder das Neusprech der Politiker beobachten, wo Illegalität zur Grauzone umdefiniert wird.

Auch die nicht die Verfassung betreffenden Aussagen sind bemerkenswert. So wurde er nach dem fremdenfeindlichen Ton von Kochs Wahlkampf gefragt und antwortete:
Wir können doch nicht anfangen, Notwendiges und Richtiges nicht mehr zu sagen, aus Angst vor den selbst ernannten Gralshütern der Political Correctness.
Richtiges? Richtig ist vielmehr, daß nicht die Herkunft eine Rolle spielt, sondern die soziale Lage. Wenn man also aus der Menge an jugendlichen Verbrechen gerade die für den Wahlkampf rauspickt, die von Ausländern begangen wurden, dann ist das also notwendig, Herr Schäuble?

Natürlich schafft es Herr Schäuble daraus gleich wieder zum islamistischen Terrorismus überzuleiten, sein Lieblingsthema:
Das ist die Macht der Bilder, dieses Video aus der Münchner U-Bahn, bewegt die Menschen. Gott sei Dank ist den islamistischen Terroristen in Deutschland noch kein Terroranschlag gelungen. Aber wir sollten uns nicht täuschen, wir sind in ihrem Fadenkreuz.
Ich möchte dazu auf einen Blog-Eintrag von Bruce Schneier (weltweit anerkanner Sicherheitsexperte) aufmerksam machen: Fear Is Unhealthy. Darin berichtet er von einem Artikel in der New York Times darüber, daß die Angst vorm Terrorismus deutlich gesundheitsschädlicher als der eigentliche Akt des Terrorismus ist. Dies sei ja gerade der Sinn und Zweck des Terrorismus. Und mit solchen Aussagen macht Herr Schäuble sich also selbst zu einem bedeutenden Terrorhelfer hier in Deutschland.

26
Nov
2007

§129a StGB

Einen sehr lesenswerten Artikel über §129a StGB hat Andrej Holm (ein Sozialwissenschaflter, saß selbst wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft) verfaßt:
Zu Beginn der Ermittlungen - so suggerieren es jedenfalls die bisher ausgehändigten Akten der Bundesanwaltschaft - steht eine Internetrecherche. Die Beamten suchen linguistische Übereinstimmungen zu den Erklärungen der "militanten gruppe" und finden mehr oder minder übliche Begriffe, die sich zu Tausenden in kritischen wissenschaftlichen und journalistischen Texten finden wie "Gentrification", "Prekarisierung", "Bezugsrahmen". Für einen Anfangsverdacht, um das Verfahren einzuleiten, reicht dies aus. Das Publizieren und Veröffentlichen selbst wird so zum ersten Anhaltspunkt von Ermittlungen. Ganze Berufstände wie Journalisten, Wissenschaftler und Politiker geraten allein durch ihre Tätigkeit ins Raster. Ihre Präsenz in öffentlich zugänglichen und vor allem netzgebundenen Medien ermöglicht eine zunächst tat- und verdachtsunabhängige Ermittlung. Rechtsexperten bezeichnen dies als eine Vorverlagerung der Strafverfolgung und den Übergang zu einem präventiven Sicherheitsstaat. Der Verdacht - sonst der Ausgangspunkt von polizeilicher Nachforschungen - wird zum Ergebnis der Ermittlungsarbeit. Statt Straftaten aufzuklären, werden Verdächtige erschaffen.
Unsere Sicherheitsbehörden suchen mit mehr oder minder schwammigen Bedingungen nach Terroristen und bei 80 Millionen Menschen wird man da immer jemanden finden. Bruce Schneier und Floyd Rudmin haben über diese Probleme schon geschrieben.

Und unser Recht räumt gerade bei Verdacht auf §129a StGB, der sich so leicht konstruieren läßt und doch so selten vorkommt, eine Unmenge an Ermittlungsmaßnahmen mit intensiven Eingriffen in die Freiheit und Privatsphäre ein.

Gefunden im Lawblog.

20
Nov
2007

Kontosperrungen bei Ermittlungen

Ich schrieb ja schon einmal, daß §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ein Ermittlungsparagraph ist (in den letzten Jahren wurde die deutliche Mehrheit der Ermittlungsverfahren wieder eingestellt), er eröffnet den Ermittlungsbehörden bei entsprechender Verdachtsäußerung ein umfangreiches Arsenal an Ermittlungsmaßnahmen (Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung, Abfrage aller auf Vorrat gesammelten Daten).

Das Verwaltungsgericht Fankfurt am Main hat nun ein weiteres Druckmittel hinzugefügt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht) darf das Konto eines nach §129a Verdächtigten sperren (bzw. ihm 660 Euro im Monat lassen). Es muß noch nicht einmal ein dringender Tatverdacht gegeben sein. In der Pressemitteilung führt es aus:
Wenn gegen den Kontoinhaber ein entsprechendes Ermittlungsverfahren aufgenommen werde, lasse dies den Schluss zu, dass dieses Konto, wenn auch nur mittelbar über die Person, zu terroristischen Aktivitäten einer entsprechenden Vereinigung einen irgendwie gearteten Beitrag leiste. Für die Annahme eines entsprechenden Rückschlusses bedürfe es im Falles eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens keines einzelfallbezogenen spezifischen Finanzierungsbeitrags, etwa in dem Sinne, dass es einer Kontenbewegung bedürfe, die zweckgerichtet und belegbar der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung diene, was die Effektivität entsprechender Gefahrenabwehrmaßnahmen im Übrigen auch erheblich reduzieren würde.
Wir halten fest, derjenige ist noch nicht verurteilt, sondern gegen ihn wird nur ermittelt (und das kann bei entsprechender Verdächtigung jedem passieren). Er gilt also noch als unschuldig. Trotzdem läßt allein das Verfahren (welches, wie gesagt in den wenigsten Fällen erfolgreich ist) den Schluß zu, daß der Beschuldigte terroristische Aktionen finanziert, obwohl auch keine Kontobewegungen dies belegen, und ihm wird deswegen das Konto gesperrt.

Gefunden im Lawblog.
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