17
Sep
2007

Flugzeuge abballern

So, also da entscheidet das Bundesverfassungsgericht, daß der Abschuß eines Flugzeuges mit unschuldigen Passagieren verfassungswidrig sei, weil es dem Staat aufgrund des gebotenen Schutzes der körperlichen Unversehrtheit und der Menschenwürde nicht erlaubt ist, Menschenleben gegeneinander aufzurechnen.

Wen interessiert das nun überhaupt nicht? Unseren Verteidigungsminister Jung. Jemand, der seinen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, ignoriert dessen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, als ob er drüber stehe. Er sagte:
"Ich wünsche mir eine verfassungsrechtliche Klarstellung."
Was bitte gibt es hier noch klarzustellen? Es gibt ein Urteil, dies bezieht sich auf Grundrechte, die unantastbar sind, da kann man auch nichts mehr ändern. Jung weiter:
"Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen."
Was? Welches Recht? Recht die Gesetze zu ignorieren? Das gibt's? Der übergesetzliche Notstand ist für Situationen, welche vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen werden konnten. Dies gilt wohl kaum für die Entführung von Flugzeugen für terroristische Anschläge, denn dazu gibt es sogar ein Urteil dazu!

Das ist echt unglaublich, was ein studierter Anwalt so von sich gibt.

PS: Ein schöner Essay dazu ist bei Spiegel-Online zu lesen.

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