23
Apr
2007

"Wir speichern nur die Daten, die aus irgendwelchen Gründen eh erhoben werden."

Dieser Satz fiel während der Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung (bzw. zur Neuordnung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren).

Was soll man davon halten? Der Satz ist weder eine Rechtfertigung, noch sonstwie ein Grund, diese Daten zu speichern. Es werden sekündlich Unmengen an Daten produziert. Jeder NAT-Router produziert Daten dazu, wann, woher und wohin eine Verbindung zu einem Server aufgebaut wurde. Jeder Internet-Server produziert Daten über alle anfallenden Anfragen und ihre Bearbeitung. Jeder Supermarkt produziert Daten, wann was gekauft wurde und bei elektronischer Zahlung auch wer dies gekauft hat. Jede Bank produziert Daten über alle Zahlungsein- und -ausgänge auf den jeweiligen Konten. Die Post produziert Daten, wer wohin Briefe und Pakete schickt. Jede Überwachungskamera produziert Daten über den von ihr überwachten Bereich. Dies alles ist noch lange kein Grund, Router, Server, Supermärkte, Banken, Brief- und Paketzustellungsdienste und Betreiber von Überwachungskameras dazu zu verpflichten, diese Daten monatelang aufzubewahren und der Polizei bzw. den Geheimdiensten Zugriff darauf zu gewähren.

Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob ich Daten kurz intern produziere und dann wieder vergesse, oder 6 Monate lang aufbewahre und dem Staat auf Verlangen zeige. Ich weiß und nehme in Kauf, daß die Supermarktkasse erfaßt, was ich da einkaufe, um die Summe zu errechnen, und der Supermarkt sich diese Summe merkt, bis die Abbuchung vom Konto erfolgreich war. Aber ich wäre ganz und gar nicht damit einverstanden, wenn Polizisten Monate später in den Supermarkt gehen könnten und erfolgreich nachfragen dürften, was ich denn so alles im vergangenen Halbjahr gekauft habe, denn das ist privat!

Und genauso ist es mit der Vorratsdatenspeicherung. Ich nehme es in Kauf, daß ein E-Mailserver kurz weiß, von wem die E-Mail an wen geht, aber ich finde es unerhört, daß gespeichert werden soll, wann und mit wem ich kommunizierte, damit der Staat (Polizei und Geheimdienste) womöglich präventiv (dies ist möglich, wenn entsprechende Polizeigesetze dies zulassen, was sie werden, da bin ich mir sicher) sich das durchlesen können. Denn das ist privat!

Diese irgendwelchen Gründe, welche zur Datenerhebung führen, und die Daten selbst können nämlich durchaus im Kernbereich privater Lebensgestaltung (wie es das BVerfG so schön sagte) liegen, und deswegen kann daran keine Speicherpflicht angeknüpft werden.

Frau Zypries, diese Aussage war kein Meisterstück.

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