25
Mai
2007

20 schöne Grundrechte

...lagen in unsrer Natur, da traffen sich acht Politiker, da störten diese nur.

Tja, so langsam überlegt man, wieviel Grundrechte anläßlich des G8-Treffens noch übrig sind.

Die Versammlungsfreiheit mußte der Bannmeile (welche über 11 Tage geht) weichen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt's für Globalisierungsgegner auch nicht mehr.

Die Freiheit der Person wird auch in Frage gestellt (Stichwort Unterbindungsgewahrsam).

Die Abnahme von Geruchsproben geht meines Erachtens schon ein wenig gegen die Menschenwürde.

Und nun hat die Hamburger Polizei in einer Aktion gleich zwei Grundrechte erschlagen: Das Postgeheimnis und die Pressefreiheit.

Die dortige Polizei hat Briefe durchsucht, um Bekennerbriefe an Medien abzufangen. Abgesehen vom Postgeheimnis finde ich, daß es eine arge Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist, denn zu dieser gehört auch, daß Informanten ungehinderten Zugang zur Presse haben, genauso wie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informant.

Nachtrag: Die Gewaltenteilung funktioniert noch, das Schweriner Verwaltungsgericht hat die Bannmeile in dieser Ausgestaltung für rechtswidrig erklärt.

Nachtrag 2: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben. Die Bannmeile ist damit wieder in Kraft.

Nachtrag 3: Hier noch ein Beispiel für den Verlust der Pressefreiheit.

Hacker sind Terroristen

Heute Nacht wurde im Bundestag der verschärfte Hackerparagraph abgesegnet.

Jetzt ist auch das Abfangen von Daten aus einer nicht-öffentlichen Datenübermittlung (z.B. Polizeifunk) oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung von Geräten darunter. Solche Datenübermittlungen müssen dabei ausdrücklich nicht besonders geschützt, also nicht verschlüsselt sein. Könnte darunter auch das unbefugte Nutzen privater, aber ungeschützter WLANs fallen?

Die gravierendste Änderung jedoch ist §202c und §303a/b StGB:
§ 202c - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
  1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Hierzu gab es im Vorfeld schon recht laute Kritik. Vor allem die Absichtsklausel "Wer eine Straftat vorbereitet, indem er..." ist zweideutig. Bereitet man eine Straftat automatisch vor, wenn man das daruntergenannte tut? Oder muß man daruntergenanntes tun und gleichzeitig die Absicht haben, eine solche Straftat zu begehen? Mit der ersten Deutung würde allerdings Abs. 1 Nr. 1 recht lächerlich aussehen (ich stelle recht häufig Paßworte her). Die zweite Deutung hätte hingegen das Problem, daß die Absicht nie nachweisbar ist, solange man die Codes oder Programme nicht selbst für Straftaten nutzt.

Aber selbst wenn man die eingeschränkte zweite Deutung hernimmt (so daß also stets die Straftatsabsicht gegeben sein muß), so hat dieser Paragraph das Problem, daß man sich als Hersteller/Verbreiter von solcher Programmen nach §202c erstmal verdächtig macht, auch wenn man legitime Interessen verfolgt (z.B. für Sicherheitstests in eigenen Netzwerken), und damit sich einem schönen Instrumentarium der Polizei (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung von Hardware etc.) aussetzt.

Aber es geht ja noch weiter. §303a (rechtswidrige Datenveränderung) und §303b (Computersabotage) wurden auch um die Klauseln des §202c erweitert. Desweiteren gilt §303b nicht mehr nur für Betriebe, Unternehmen oder Behörden, sondern für jede Datenverarbeitungsanlage, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. Damit dürften schon Hackübungen, die wir früher an den Schul-PCs oder an PCs von Freunden durchgeführt haben, darunter fallen.

Das schärfste aber ist, daß, wenn sich mehrere Menschen finden, um gemeinsam mal einen PC lahmzulegen, oder Software dazu zu schreiben, um einen PC lahmlegen zu können, diese Gruppe als terroristische Vereinigung nach §129a Abs 2. Nr. 2 angesehen wird, und damit die Polizei dann noch ein paar weitere Instrumente erhält (akustische Wohnraumüberwachung zum Beispiel). Der Polizeiwillkür sind dann nur noch wenige Grenzen gesetzt.

Dagegen hat übrigens nur Jörg Tauss (SPD) und die gesamte Linkspartei gestimmt.

PS: §303b Abs. 1 Nr. 2 sagt folgendes aus:
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er Daten in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist, wenn das meine eigene Datenverarbeitung ist, die für jemand anderen wichtig ist, und ich denjenigen (weil er Mist gebaut hat) ausschließen will? Irgendwie vermisse ich in diesem Paragraphen das Wörtchen "unbefugt" oder "rechtswidrig".

Hinweis auf §129a aus Sex, Drugs & Compiler Construction.
Weitere Details und Meinungen auf Netzpolitik.org.

22
Mai
2007

Regierungsgeheimnisse

Inwieweit darf eine Regierung Geheimnisse vor seinen Bürgern oder auch nur dem Parlament haben? Eigentlich ist ja die Regierung (und damit die gesamte Exekutive) dem Parlament rechenschaftspflichtig, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechenschaftspflicht eingeschränkt, indem es den vom Parlament unantastbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung definierte:
Angesichts dieser Verfassungslage und Verfahrensmöglichkeiten dürften sich nur unter ganz besonderen Umständen Gründe finden lassen, dem Untersuchungsausschuß Akten unter Berufung auf das Wohl des Bundes oder eines Landes vorzuenthalten. Solche Gründe können sich insbesondere aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz ergeben. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk (vgl. BVerfGE 9, 268 [281]) setzt notwendigerweise einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" voraus (Scholz, Parlamentarischer Untersuchungsausschuß und Steuergeheimnis, AöR 105 [1980], S. 598), der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört z. B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht.
Allerdings führte das Bundesverfassungsgericht zu dieser Schranke weiter aus:
Die Kontrollkompetenz des Bundestages erstreckt sich demnach grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheimzuhaltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist.
Wenn der Untersuchungsausschuß aber Vorkehrungen zur Geheimhaltung dieser Tatsachen trifft, so hat die Exekutive auch geheime Informationen zu liefern, so das Urteil weiter.

Wie man sieht, ist dieser Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung als Schranke für die parlamentarische Kontrolle recht eng umrissen. Nun beruft sich die Bundesregierung aber regelmäßig auf diesen Kernbereich, dabei ging es dem Bundesverfassungsgericht vor allem darum, die unabhängige Willensbildung und Handlungsfreiheit der Exekutive zu schützen, nicht jedoch die nachträgliche Aufklärung solcher Handlungen zu verhindern. Deswegen hat nun die Opposition im BND-Untersuchungsausschuß eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil mit Hinweis auf diesen Kernbereich Informationen verweigert werden. Und genauso dürfte wie im oben zitierten Urteil oder anderen Beschlüßen der Ausgang ziemlich klar sein (es sollte doch wohl logisch sein, daß die Regierung beim Thema der Kenntnis/Mitwirkung/Unterlassungen von Geheimdiensten bei Verschleppungen und Foltern sich nicht auf ihre Handlungsfreiheit berufen kann). Aber es kann der Regierung doch herzlich egal sein, wie das Urteil ausfällt (das wir vielleicht in einem Jahr zu erwarten haben). Aufgrund der verfassungswidrigen Verhaltensweise drohen ihr keine Konsequenzen, sie hat aber dadurch viel Zeit gewonnen. Viel Zeit, in der man die Wahrheit besser modellieren kann (d.h. die passenden Dinge vergessen), viel Zeit, in der das Interesse schwindet.

Was dieser Vorgang recht deutlich zeigt, ist, daß die Exekutive, also in diesem Fall die Bundesregierung, bei ihrem Streben nach Macht bzw. Machterhaltung auch vor Verfassungsverstößen keinen Halt macht und damit auch Opfer von Staatsverbrechen absichtlich im Regen stehen läßt.

Sehr interessante Lektüre zum Thema BND-Untersuchungsausschuß ist das R-Archiv, wo auch weitere bemerkenswerte Verfassungsverstöße berichtet werden.

PS: Nach Steinmeiers "Eine Entschuldigung ist nicht angezeigt", und das, obwohl ein Unschuldiger in ein Foltergefängnis gesteckt wurde (es ist mir scheißegal, ob die Einschätzung als "Gefährder" richtig war oder nicht, wenn ihm keine Tat nachgewiesen worden ist, dann gehört er nicht in ein Gefängnis wie in Guantanamo), wäre spätestens ein Rücktritt angezeigt gewesen. Nun rückt er stattdessen in die Parteispitze der SPD als Stellvertreter Becks auf. Traurig, traurig.

16
Mai
2007

Terrorismusbekämpfung

Ja, ja, wir alle haben gedacht, mit Terroristen seien die bösen Menschen gemeint, welche auf Straßen, in Gebäuden oder Verkehrsmitteln Bomben explodieren lassen oder Flugzeuge entführen. Deswegen hat die Vorgänger- und die jetzige Regierung ja diverse Anti-Terror-Gesetze verabschiedet, um heimlich die Fahrzeug- und Fahzeughalterdaten, Bankkonten, die Post, Telefonverbindungen, Telefongespräche und gar die privaten Rechner von Terroristen und Kontaktpersonen zu durchsuchen und in einer Anti-Terror-Datei abzulegen.

Aber, wie wir jetzt erfahren, hat unsere Staatsgewalt eine ganz andere Vorstellung davon. Nicht nur diejenigen, welche die gesamte Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen, werden gesucht. Es reicht, wenn man den Politikern mit der Ankündigung von Demos ein bißchen Angst macht. Denn jetzt wird gegen Organisatoren von Anti-G8-Demonstrationen wegen Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt und gleich mal eine Razzia durchgeführt, Durchwühlung privater Unterlagen und der Festplatte des Computers inklusive.

Und ein Versammlungsverbot über 1,5 Wochen wird erteilt, weil es den Verdacht gibt, daß "nicht nur" legitime Kritik geübt werden sollte. Vielleicht sollte mal jemand lesen, was das Bundesverfassungsgericht dazu geschrieben hat. Aber, ach ja, das sind ja alles Terroristen, und da darf man das.

Daß die Sicherheitsbehörden inzwischen sowieso das Augenmaß verloren haben, hat denen im heute veröffentlichtem Beschluß auch (nochmal/schon wieder) das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt. Da wurde einfach mal das Telefon des CIA-Entführungsopfers Khaled El Masri und das seines Anwalts abgehört, vielleicht melde sich die CIA ja mal und entschuldige sich. Nachdem El Masri ja bereits schon entführt wurde, nimmt er weitere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte ja bestimmt nicht mehr so übel...

Hinweis zum Brokdorf-Beschluß aus dem Lawblog.

Nachtrag: Das Schweriner Verwaltungsgericht hat Allgemeinverfügung, daß Demonstration 8 bis 10 Kilometern vom Zaun entfernt halten müssen, für rechtswidrig erklärt. (Gefunden im Lawblog.)

11
Mai
2007

Fragen unerwünscht

Daß man auf einem Amt eine Frage zum eigenen Anliegen stellen kann und daß man darauf eine korrekte Antwort bekommt, sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Beim Finanzamt darf man seit Ende vergangenen Jahres für richtige Antworten zahlen (unsinnige Antworten weiterhin umsonst). Wie Andreas Kunze im Finblog berichtet, kostet je nach Gegenstandswert (dieser muß zwischen 5.000€ und 30 Mio. Euro liegen) zwischen 121€ und 91.456€.

Was genau stört mich daran, Gebühren sind doch alltäglich? Zum Einen, daß man diese Gebühr für eine Leistung entrichtet, die der Finanzbeamte bei der Bearbeitung der Steuererklärungen ohnehin tut, nur daß dann Korrekturen (die man durch solche Fragen hätte klären können) gleich den Rechtsweg beschreiten müssen. Außerdem sind diese Steuererklärungen nun nicht unbedingt eine freiwillige Angelegenheit, trotzdem darf man zahlen, um in die Lage versetzt zu werden, sie ordentlich auszufüllen. Aber am meisten stört mich die Begründung des Bundesrates, der diese Änderung im Jahressteuergesetz 2007 verlangte. Diese lautet nämlich unter Anderem:
Nach der gesetzlichen Normierung des Anspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist zu erwarten, dass die Anzahl der Anträge im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts stark ansteigen wird.
Wir machen das Steuerrecht so sehr kompliziert, daß kein normaler Mensch (inklusive Unternehmer) da durchblickt und daher nachfragen muß, und dann belegen wir diese aufgrund dieser Kompliziertheit gebotenen Nachfrage mit einer Gebühr, weil wir es so kompliziert gemacht haben! Wie wäre es damit, stattdessen und mal zur Abwechslung das Steuerrecht weniger kompliziert zu machen?

9
Mai
2007

Bitte um Verständnis

"Sehr geehrte Fahrgäste, der Zug hat eine Verspätung von 10 Minuten, wir bitten um Ihr Verständnis.", so tönte es oftmals bei der Deutschen Bahn. Und da fragte man sich stets, wie man Verständnis aufbringen könne, wenn man die Ursache nicht kenne. Wie soll man eine Verspätung einfach so verstehen - ohne Begründung? Anscheinend hat sich die Bahn das zu Herzen genommen und so höre ich inzwischen öfter eine Begründung für Verspätungen als früher.

Wie komme ich gerade jetzt darauf? Zum Verschwinden des Kommentars zu Diekmanns neuen Buch in Alan Poseners Weblog gibt es im BILDblog einen Nachtrag: Herr Posener wolle sich nicht zum Vorgang äußern und bitte dafür um Verständnis...

"Der große Selbstbetrug"

Bild-Cheflügner Kai Diekmann hat ein Buch mit dem Titel "Der große Selbstbetrug" geschrieben. Und ganz im Bild-Stil haben auch darin wieder alle anderen Schuld. So schreibt er:
"Das Erbe der 68er hat uns in eine Sackgasse geführt. Es wird Zeit, endlich umzukehren."
WamS-Kommentator Alan Posener hat daraufhin eine herrliche Erwiderung in seinem Weblog geschrieben, dabei aber anscheinend vergessen, daß er im gleichen Verlag arbeitet wie Herr Diekmann. Nachdem aber das BILDblog auf diesen Beitrag hinwies, verschwand er recht zügig, so sind jetzt leider nur noch einige Auszüge erhalten:
Ah ja, klar. (…) Die 68er haben K.D, gezwungen, als Chefredakteur der Bildzeitung nach Auffassung des Berliner Landgerichts "bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung Anderer" zu ziehen. Die 68er zwingen ihn noch heute, täglich auf der Seite 1 eine Wichsvorlage abzudrucken, und überhaupt auf fast allen Seiten die niedrigsten Instinkte der Bild-Leser zu bedienen, gleichzeitig aber scheinheilig auf der Papst-Welle mitzuschwimmen. (…) Man kann nicht die Bildzeitung machen und gleichzeitig in die Pose des alttestamentarischen Propheten schlüpfen, der die Sünden von Sodom und Gomorrha geißelt. So viel Selbstironie muss doch sein, dass man die Lächerlichkeit eines solchen Unterfangens begreift.
(…)
Wenn man ein bisschen zynisch ist, auf miniberöckte Vorzimmermiezen großen, auf Ernsthaftigkeit eher weniger Wert legt, kann man [bei "Bild"] Karriere machen, und das ist völlig OK so. Einer muss es ja machen, so wie einer den Dieter Bohlen machen muss, und einer den Papst. Aber wenn Dieter Bohlen den Papst geben würde, müsste man auch lachen, oder?
Ist doch gut zu wissen, daß im Springer-Verlag noch Disziplin herrscht und abtrünnige Kommentatoren sofort in ihre Schranken gewiesen werden. So ein ähnlicher Fehler ist Welt Online ja auch schon einmal passiert...

Nachtrag:
Laut Lawblogger Udo Vetter, der sie im im Moment nicht erreichbaren Blog von Peter Turi gesehen habe, gibt es eine Stellungnahme der Axel Springer AG dazu:
Stellungnahme der Axel Springer AG zum Beitrag von Alan Posener über Kai Diekmann

Dies ist die Entgleisung eines einzelnen Mitarbeiters. Der Beitrag von Alan Posener über Kai Diekmann ist ohne Wissen der Chefredaktion in den Weblog von Alan Posener gestellt worden.

Der Beitrag ist eine höchst unkollegiale Geste und entspricht nicht den Werten unserer Unternehmenskultur.

Bei Axel Springer gilt Meinungspluralismus, aber nicht Selbstprofilierung durch die Verächtlichmachung von Kollegen.
Lustig, daß bei einem Weblog die Chefredaktion hinzugezogen werden sollte. Aber das ist halt die Unternehmenskultur der Springer AG. "Bei Axel Springer gilt Meinungspluralismus", hahaha, deshalb werden gewisse Überzeugungen (z.B. die Solidarität zur USA) bei Bild auch in den Arbeitsverträgen festgeschrieben. Ansonsten geht es noch um Frage, wo die Grenze zwischen Verächtlichmachung und Kritik ist. Der Springer-Verlag, insbesondere die Bild-Zeitung, mißt da wohl gern mit zweierlei Maß, je nachdem, ob man selbst der Kritiker oder der Kritisierte ist (Details siehe viele Einträge im BILDblog). Doppelmoral hält besser.

4
Mai
2007

LCD-Displays von nebenan mitlesen

Fühlen Sie sich am Computer sicher? Firewall, Virenscanner, WPA2-verschlüsseltes WLAN oder gar ausschließlich Netzwerke via Kabel, Ahnung von Computern, skeptischer Umgang mit E-Mails, stets alle Sicherheitsupdates, kein Windows als Betriebssystem? Reicht alles nicht - zumindest, wenn es ums Mitlesen geht.

Seit über 20 Jahren ist ja bekannt, daß Kathodenstrahlröhren elektromagnetische Wellen abgehen, mit denen man auch noch in 100 Metern Entfernung mitlesen konnte. Das betraf aber bisher nur CRTs. Doch Markus Kuhn, ein Wissenschaftler an der University of Cambridge, hat dies auch für LCDs auf der letztjährigen CeBIT demonstriert. Dabei werden nicht die Emissionen des Displays selbst aufgefangen, sondern die des DVI-Kabels oder des Displaykabels eines Laptops. Und trotz deren Abschirmung kann man die Signale noch in einer Entfernung von 25m auch durch Wände hindurch empfangen (die Geheimdienste mögen aber noch bessere Geräte haben). Details dazu gibt es hier und noch mehr Details hier. (Die Arbeit ist übrigens schon über 3 Jahre her.)

Via Bruce Schneier.

30
Apr
2007

Ihre Sicherheit wird gesponsert von...

2012 werden in und um London die Olympischen Sommerspiele stattfinden. Und dazu braucht man auch Sicherheitstechnologien wie zum Beispiel Ausweise, authentifizierte Tickets und Geräte, diese zu prüfen. Und wie wählt man die passende Sicherheitstechnologie aus? Die mit der besten Sicherheit? Mit der besten Tauglichkeit oder Flexibilität?

Weder noch. Derjenige, der es verschenkt. Oder anders ausgedrückt, der Lieferant der Sicherheitssysteme muß ein Hauptsponsor der Olympischen Spiele sein. So verriet es der Vorsitzende des parlamentarischen olympischen Ausschusses Derek Wyatt in einer Rede auf der Infosecurity Europe.

Fühlt man sich da nicht gleich ein Stück sicherer? (Ich werde das Gefühl nicht los, daß es mich doch irgendwie an Bestechung erinnert. Aber diese Ähnlichkeiten sind wohl rein zufällig.) Ach ja, wer hat das Rennen also gemacht? Visa. Die mit den Kreditkarten, deren Sicherheit ja inzwischen wohl unbestritten ist...

Via Bruce Schneier.

Leere Worte von der SPD

Die SPD hat eine Unterschriftenaktion zum Thema "Politik für Gute Arbeit - Deutschland braucht Mindestlöhne." gestartet. SPD-Chef Beck und Vizekanzler (und passenderweise der Minister für Arbeit und Soziales) Müntefering haben sie auch sogleich unterschrieben.

Die Linkspartei nahm sich diese Aktion zum Anlaß, den dortigen Aufruf wortgleich als Antrag des Bundestages einzureichen. Die Regierung wird darin aufgefordert:
  • tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und dazu das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten;
  • für Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, der sich in seiner Höhe am Niveau vergleichbarer europäischer Länder orientiert.
Nach einer Aussprache letzten Freitag (das war noch, bevor die Beschlußunfähigkeit festgestellt wurde) beantragte die Linkspartei sofortige Abstimmung darüber, schließlich sei der Antrag nicht sonderlich kompliziert, die SPD kenne ihn ja ohnehin schon, und mit der Linkspartei und den Grünen gäbe es eine Mehrheit.

Tjaha, harte Nuß für die SPD. Es schien so, als müsse sie Farbe bekennen. Aber zum Glück gibt es eine Hintertür, Klaus Brandner von der SPD beantragte die Überweisung in den Fachausschuß für Arbeit und Soziales. Begründung?

Die Menschen in diesem Land haben es verdient, dass wir eine ehrliche, faire und angemessene Debatte über dieses Thema führen. Weil wir verantwortungsbewusst handeln müssen, dürfen wir keine Schnellschüsse organisieren. Der vorliegende Antrag muss an die Fachausschüsse überwiesen und dort angemessen beraten werden. In den Ausschüssen werden wir die richtigen Antwortenfinden. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen.

Also wir halten fest: Die SPD hält ihre eigene Unterschriftenaktion für einen Schnellschuß, dem es an einer ehrlichen Debatte mangelt. Was man an obigen Antrag noch groß beraten und wofür man Antworten finden muß, erschließt sich mir nicht. (Der Antrag ist kein Gesetz, es ist lediglich eine Aufforderung an die Regierung, endlich zu handeln.)

Nun, ein solcher Antrag auf Überweisung geht nach ständiger Übung vor einer Abstimmung über den Antrag selbst und deswegen wurde zuerst über die Überweisung abgestimmt. CDU, CSU, SPD und FDP stimmten dafür, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei dagegen. Die SPD hat sich damit also letztendlich gegen ihre eigene Aktion gestellt. Ehrlichkeit? Keine Spur.

Zuerst davon im Parteibuch gelesen.

25
Apr
2007

Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz

Und während viel über die Online-Durchsuchung von Computern als polizeiliches Ermittlungswerkzeug diskutiert wird, macht es der Verfassungsschutz schon seit 2 Jahren.

Es gibt nämlich im Paragraph 8 Abschnitt 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Generalklausel:

(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.

Der Bundesinnenminister darf sich also auf Gutdünken eigene Instrumente zur geheimen Informationsbeschaffung ausdenken und in einer Dienstvorschrift formulieren. Er benötigt keinerlei Zustimmung dazu und muß nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium unterrichten. Und dieses Privileg nahm sich Schili 2005 heraus, um Online-Durchsuchungen einzuführen. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nebensächlich.

Ich fasse es nochmal zusammen. Der Bundesinnenminster führt im Geheimen eine verfassungswidrige Informationsbeschaffungsmöglichkeit beim Verfassungsschutz ein, die dieser Geheimdienst dann auch noch ausführt. Und Sie als Bürger haben dagegen gar keine Handhabe, da dies kein offizielles Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine geheime Dienstanweisung. Wenn der Bundesverfassungsschutz nach amerikanischem Vorbild demnächst Personen entführt (Grundrechte sind ja anscheinend kein Hemmnis), dann geht das alles über eine geheime Dienstanweisung. Sind Sie nicht auch der Meinung, das Volk sollte über die grundsätzlichen Möglichkeiten seines Geheimdienstes aufgeklärt sein?

Und führt sich ein Verfassungsschutz, der selbst die Verfassung mißachtet, nicht ad absurdum? Und was sagt unsere Bundesregierung dazu?

Ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor - zumindest nicht in dem Fall, daß der Computer "im Garten" stehe (so Heise.de).

Wenn es nicht so arrogant, verlogen, menschenrechtsmißachtend und skandalös wäre, könnte man glatt über diese Aussage lachen.

Ich sehe diesen Vorgang eindeutig als Verrat an, und sollten Sie, liebe Bundesregierung, diese Dienstvorschrift nicht umgehend korrigiert haben, sind Sie genauso schuld wie die Vorgängerregierung.

Nachtrag: Unkreativ.net fragt sich, wer die Überwacher überwacht, und verlangt, solche Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Segways auf Fahrradwegen

So, im Saarland darf man jetzt also mit einem Segway fahren. Und das auf allen Fahrradwegen. Na toll.

Es gibt in Deutschland bezüglich motorisierter Fahrzeuge zwei Arten von Fahrradwegen: Radwege mit und Radwege ohne Mofa-Zulassung. Die einen sind breit und komfortabel genug, daß auch motorisierte Fahrzeuge dort fahren können und Fahrradfahrer nicht behindern bzw. nicht von Radfahrern behindert werden. Für die anderen gilt dies dementsprechend nicht. Trotzdem werden diese Segways für jene Radwege zugelassen, die normalerweise dem nicht-motorisierten Verkehr vorbehalten sind. Warum? Segways können bis zu 20 km/h fahren, Mofas dürfen maximal 25 km/h. Da ist kaum ein Unterschied, aber selbst Leichtmofas, die nur bis zu 20 km/h fahren dürfen und von ihrer Ausstattung deutlich eher nicht-motorisierten Fahrrädern entsprechen, dürfen die zweite Kategorie von Radwegen nicht nutzen, Segways schon.

Und nicht nur das, sie dürfen auch auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen fahren, wenn sie denn nur die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was ist denn das? Sowas darf ich als Fahrradfahrer nicht mal, selbst wenn ich mit Schrittgeschwindigkeit fahre (was manchmal notwendig ist, da Fußgänger hierzulande auch auf dem Radweg spazieren gehen und sich von Fahrradfahrern wenig beeindrucken lassen). Warum dürfen die Segways das?

Meine Hoffnung ist nur, daß sie mit einem Preis von 7.000€ praktisch kein Thema sein werden.
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