Politik

24
Aug
2007

Erstmals Maßnahmen im Klimaschutz

Heute im ARD Morgenmagazin verkündete Sigmar Gabriel den ganz großen Wurf: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik seien nicht nur die Ziele vereinbart worden, sondern auch Maßnahmen und Instrumente, um diese Ziele zu erreichen.

Das ist ein Eingeständnis der besonderen Art. Zuvor wurden also stets nur Ziele im Klimaschutz vereinbart? Wie man diese erreichen wolle, war früher egal? Was war denn das für eine Klimapolitik, werte Regierung, die Sie früher betrieben haben? "20% weniger CO2, irgendwie."?

Und wenn ich der Sprecherin des WWF im Morgenmagazin glauben darf, so wurden die Energiekonzerne selbst eh wieder außer Acht gelassen. Aber wen wundert das bei einem Umweltminister, welcher die Emissionsrechte an die Stromkonzerne verschenkt.

2
Jul
2007

@?#&!

Und der Datenschützeralptraum geht weiter.

Unser "anständiger" Schäuble hat als Vertreter des EU-Rates mit der USA um die Weitergabe der Flugpassagierdaten verhandelt, nachdem der vorherige Vertrag vom EU-Gerichtshof aufgehoben wurde. 15 Jahre darf die USA die Daten aufbewahren und in den ersten 7 Jahren auch verarbeiten (um zum Beispiel zu errechnen, wer ein Terrorist ist). 15 Jahre?! Welche Essenswünsche man hatte oder daß man bar bezahlte, zusätzliche Hotel- oder Mietwagenbuchungen können einem noch in 15 Jahren vorgehalten werden und zu verstärkten Kontrollen bei der Einreise oder Versagen eines Visums führen.

Nun sollte man aber noch wissen, daß sich die USA auch beim alten Abkommen schon nicht um die dortigen Verwertungsverbote gekümmert hat. Anzunehmen, daß die Daten nach 15 Jahren also vergessen werden, ist blauäugig. Und die Einschränkung auf Terrorbekämpfung wurde ebenfalls beim alten Abkommen klangheimlich und in Absprache mit der EU fallengelassen, so daß sie auch zur Bekämpfung schwerer Verbrechen und organisierter Kriminalität eingesetzt werden dürfen. Weitere Aufweichungen sind zu erwarten (auch wenn sie nicht unbedingt öffentlich werden).

Es bleibt bestehen, daß die Weitergabe und Verarbeitung der Flugpassagierdaten an Zoll und Heimatsschutz ein grober Verstoß gegen den Datenschutz ist. In Deutschland dürften Sicherheitsbehörden nicht einfach so die Datenbanken der Fluggesellschaften durchforsten, sie bräuchten einen Anfangsverdacht gegen einen mutmaßlichen Täter, um dessen Daten abzufragen. Den USA, welche durch die Abwesenheit eines echten Datenschutzes glänzen, geben wir die Daten hingegen gern.

Warum? Weil sie gedroht haben, daß dann keine unserer Flugzeuge dort mehr landen dürfen? Wach auf, EU. Diese Drohung ist so lächerlich, das könnte sich die USA nicht leisten, denn im Gegenzug würden auch amerikanische Fluglinien nicht in Europa landen dürfen. Auch die Abschaffung der visafreien Einreise für EU-Bürger könnte sich die USA nicht leisten, würde es doch einen Touristenrückgang herbeiführen.

Aber es geht ja noch weiter. Es wurde den USA nun auch zugestanden, die Daten internationaler Finanztransaktionen zu prüfen. Das haben sie bisher schon illegalerweise gemacht, jetzt dürfen sie das offiziell. Findet es irgendwer okay, daß seine Überweisungen von den Sicherheitsbehörden eines Staates (egal ob Deutschland oder USA oder ein anderes) gesichtet werden? Das ist Privatssphäre und solange es keinen begründeten Verdacht gegen mich gibt, hat sich der Staat da rauszuhalten.

Wir müssen mal uns umschauen, wo wir jetzt stehen. Wir haben einen aus der Ferne auslesbaren Reisepaß und bekommen eine deutschlandweit eindeutige Steueridentifikationsnummer mit zentraler Datenbank. Von Staatsseite werden unsere Konten, Überweisungen, Online-Zugriffe, Verkehrsdaten von E-Mails, Flugpassagierdaten überwacht. Und das, ohne daß ein Anfangsverdacht vorliegt. Hallo?!

Glaubt da noch echt jemand an den Datenschutz als Ausgestaltung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit? Wie soll man sich da frei entfalten können, wenn jede Kleinigkeit protokolliert wird?

Schäuble, das ist Verfassungsbruch, was Sie da machen.

PS: Zu den Gefahren abseits des offensichtlichen Mißbrauchs ein lesenswerter Artikel von Bruce Schneier.

20
Jun
2007

Elektronischer Reisepaß

Seit November 2005 haben wir den elektronischen Reisepaß, damit wir besser gegen internationalten Terrorismus gewappnet sind, so Schily damals. Bis heute werden nur die persönlichen Daten und das Lichtbild elektronisch bis zu einer gewissen Distanz auslesbar gespeichert. Dieses Jahr im November sollen nun Fingerabdrücke hinzukommen, aller Probleme des elektronischen Paßes zum Trotz:
  • Sie sind unsicher.
  • Diese Reisepäße stellen ein grobes Datenschutzproblem dar. Warum nutzen sie RFID-Technologie, also warum müssen sie über eine Distanz auslesbar sein, wenn man nicht die unbemerkte Überwachung zum Ziel hat?
  • Abgesehen von den Fingerabdrücken werden die nun elektronisch erfaßten Daten in einer Datenbank gespeichert und für die Polizei elektronisch abrufbar. Früher hatte die Polizei ihre Lichtbildkartei aller in einem Strafverfahren Beschuldigter, um bei weiteren Straftaten die Täter mehr oder weniger wiederzuerkennen. Das wird jetzt also auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet.
  • Die zusätzliche Abnahme der Fingerabdrücke jedes Antragsstellers bringt einem das Gefühl eines Überwachungsstaates näher.
Die Linkspartei hat daher die Regierung mal gefragt, wie oft denn gefälschte deutsche Reisepäße bei Terroranschlägen genutzt wurden, um einen solchen groben Einschnitt in die Rechte der Bürger zu rechtfertigen. Die Antwort der Regierung: In den letzten 6 Jahren gab es 6 Fälschen und 344 Verfälschungen. Keine davon hatte etwas mit einem Terroranschlag zu tun.

Die Begründung mit dem internationalen Terroristmus ist also ein weiteres Beispiel dafür, wie unsere Regierung und auch die Vorgängerregierung offenkundig lügt.

18
Jun
2007

G8-Nachlese

Bundeswehr Einsatz im Inneren, Aufklärung von G8-Gegner-Camps mit Tornados, massive Grundrechtseinschränkungen, Polizeiwillkür (Augenzeugenbericht), Polizeibeamte als Gewaltanstifter, Käfighaltung von Demonstranten, Behinderung der Anwälte. Das ist in diesem Ausmaß eigentlich unfaßbar, und dabei werden bestimmt noch ein paar gewaltige Dinge in der Auflistung fehlen...

Zum allgemeinen Verlust des Augenmaßes in der Politik hat Heribert Prantl einen schönen Kommentar in der Süddeutschen geschrieben.

Und was haben wir dafür und für unsere 100 Millionen Euro Steuergelder eigentlich bekommen? Juhuu.

Keine Mindestlöhne mit der SPD

Der Antrag zum Mindestlohn von der Linkspartei, über den ich bereits schrieb, ist aus dem Ausschuß zurückgekehrt und stand letzten Donnerstag zur Abstimmung.

Inhaltlich hatten daher die Redebeiträge der SPD wenig zu bieten, sondern man versuchte lieber Attacken gegen die Linkspartei. Zum Beispiel sagte der SPD-Arbeitsmarktexperte Brandner:
Um es klar zu sagen: In der Schule würde es wegen des hundertprozentigen Abschreibens eine glatte Sechs dafür geben. Abschreiben ist weder originell noch kreativ. Wer abschreibt, hat kein eigenes Profil.
Er übersieht dabei, daß die Linkspartei vorher schon eigene Anträge in den Bundestag eingebracht hatte, die allesamt abgelehnt wurden. Und ich fand diese Lösung daher durchaus originell.

Fragwürdig ist doch eher, warum die Linkspartei diesen Antrag der SPD einbringen muß? Warum macht dies die SPD nicht, sie ist doch Regierungspartei?

Und so regt sich Herr Brandner in seiner Rede weiter über die Form auf, vorerst ohne auf den Inhalt einzugehen:
Ihnen geht es darum, die SPD vorzuführen, aber es geht Ihnen nicht um Lösungen.
...
Für Sandkastenspiele und Mätzchen ist da kein Raum. Um es an dieser Stelle klar zu sagen: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Was will die SPD mit der Unterschriftenaktion zu diesem Antrag bezwecken, wo wir doch keine Volksabstimmungen haben? Die SPD veranstaltet dann doch auch nur eine Show, genauso wie die Linke (die aufgrund ihrer anderen Anträge ja weiß, daß sie erfolglos bleiben werden), und so hat die SPD meines Erachtens nicht das Recht, andere deswegen zu kritisieren. Und vor allem sollte sie, wo sie bei ihrer eigenen Show erwischt wurde, dann wenigstens Mann genug sein, und zu ihrem eigenen Antrag zu stehen. Wie schizophrän muß man sein, seinen eigenen Antrag zu unterschreiben und dann im Bundestag abzulehnen?

Später kommt Herr Brandner dann doch zum Inhalt:
Unsere Position zum Mindestlohn ist klar: Wer in einem Vollzeitjob arbeitet, muss von seiner Arbeit auch menschenwürdig leben können.
...
Deshalb, Herr Kolb, brauchen wir - um es klar zu sagen - Mindestlöhne. Für uns gilt: Dienstleistungen und Güter haben ihren Wert. Arbeit hat ihren Wert. Es geht auch um die Würde. Deshalb brauchen wir einen Mindestlohn.
...
Wir stimmen heute nicht gegen den Inhalt des Antrags der Linksfraktion, sondern gegen die politische Show.
Das ist doch heuchlerisch. Zum Einen sollte es immer um den Inhalt gehen, nicht um die Form. Man stimmt immer inhaltlich zum Antrag ab, nicht darum, ob man den Antragssteller leiden kann. Und zum Anderen (und hier kommen wir zur Heuchlerei) ist auch bei der SPD die Politik größtenteils Show. Und so auch hier, wenn es der SPD nicht um den Inhalt geht, dann um Nebenaspekte wie der Ursprung oder die Darstellung und eben darum, wie die Regierungskoalition nach aussen dasteht, also um die Show.

Aber hier drängt sich sowieso der Verdacht auf, daß es gar nicht um die Show geht, sondern einfach nur um den Koalitionsfrieden. Dieser Koalitionsfrieden und damit die Möglichkeit, an der Regierung beteiligt zu sein, ist der SPD immer noch wichtiger, als ihre eigenen Inhalte. Und ich frage mich ständig, wie man den Koalitionszwang mit Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbaren kann:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Gehört die Koalitionsdisziplin zum Gewissen der SPD (oder jeder anderen Koalitionspartei)? Falls ja, was war dann in diesem Falle die Grundlage für die Unterschriftenaktion, das Gewissen kann es ja dann nicht gewesen sein? Profilierungssucht, also Show?

Der Antrag wurde mit den Stimmen CDU/CSU, FDP und SPD abgelehnt, nur für 4 SPD-Abgeordnete stimmten für den Antrag, ein SPD-Abgeordneter enthielt sich.

4
Jun
2007

Verstärkte Suche nach gestohlenen Fahrrädern

Eine freudige Nachricht für alle Fahrradfahrer: Die Polizei greift nun stärker gegen Fahrraddiebe durch!

Ja, ein Beispiel dafür war die Durchsuchung eines Konvoys von 15 LKWs, welcher auf dem Weg zum geplanten Camp der G8-Gegner in Wichmansdorf war. Von jedem Passagier wurden die Personalien aufgenommen, da sie ja Verdächtige einer Straftat (Fahrraddiebstahl) waren. Und mit welcher massiven Polizeipräsenz sie da aufgetreten sind, war sehr eindrucksvoll. Da fühle ich mich mit meinem Fahrrad ja gleich viel sicherer. Alle Fahrzeuge wurden durchsucht (nach Fahrrädern natürlich), die ganze Aktion dauerte 4-5 Stunden. Darüber gibt es auch ein Video. Ein paar Fahrräder wurden auch beschlagnahmt, weil die Seriennummer nicht mehr lesbar war (das sollte ich bei meinem alten Fahrrad wohl auch mal kontrollieren, sonst fahr' ich aus Versehen mal nach Mecklenburg und bin plötzlich mein Fahrrad los).

Ich frage mich nur, ob die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gerade in Hinsicht auf den G8-Gipfeln nichts besseres zu tun hat, als nach Fahrrädern zu suchen... (oder ausgerechnet die friedlichen Demonstranten einzuschüchtern!)

Europäischer Haftbefehl

2002 beschloß der EU-Rat, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit auszuweiten und führte den EU-Haftbefehl ein. Dieser beinhaltet unter anderem die Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen eines Mitgliedsstaates und diesbezüglich auch die Auslieferung eines Staatsbürgers an ein Mitgliedsland. Den ersten Versuch einer Umsetzung im deutschen Recht erklärte das Bundesverfassungsgericht für nichtig, weil man auch für im Inland begangene Taten sich nach ausländischem Strafrecht strafbar gemacht haben könne und weil es keinen Rechtsweg gegen die Auslieferung gab (d.h., sobald das EU-Land einen EU-Haftbefehl erwirkte, konnte man im Inland nichts mehr dagegen unternehmen). Die neue Fassung korrigierte diese beiden Punkte.

Nichtsdestotrotz liegt dem EU-Haftbefehl die Vermutung zugrunde, daß es in der EU annähernd gleiche Standards im Strafrecht und Strafvollzug gibt, und zwar sowohl gegenüber den eigenen Staatsbürgern als auch gegenüber Ausländern. Nach dem Fall von Oury Jalloh, der am Bett fixiert in seiner Zelle verbrannte, weil die Wächter den Feueralarm ignorierten, bin ich mir nicht mal sicher, ob es in Deutschland gleiche Standards für Deutsche und Bürger anderer Länder gibt. Um so mehr habe ich Bedenken gegenüber anderen EU-Staaten. Zwei Beispiele durfte ich nämlich kürzlich erst lesen: In Spanien scheint es wohl regelmäßige Übergriffe der Polizisten geben und auch in Polen darf man sich in den Gefängnissen nicht sicher fühlen.

Klar kann man nun aufgrund der Neufassung des EU-Haftbefehlsgesetzes vor Gericht gegen die Auslieferung in einen anderen EU-Staat vorgehen, nur darf man dann beweisen, daß ausgerechnet einem dann eine solche menschenrechtswidrige Behandlung droht. Das ist schwierig, sofern man eine solche Behandlung nicht selbst erfahren hat. Schöne Aussichten.

29
Mai
2007

Staat will auf Niveau der Terroristen

Der Spiegel führte ein aufschlußreiches Interview mit Monika Harms, der Generalbundesanwältin. Da fallen so Definitionen wie:
Ein Terrorist ist jemand, der die Grundfesten des Staates berührt, indem er mit Gewalt unsere demokratische Grundordnung angreifen will.
Danach wäre Schily und Schäuble auch Terroristen, weil sie durch eine verfassungswidrige Dienstanweisung oder Verordnungen die Grundfeste des Staates, speziell unsere Grundrechte oder z.B. die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, angriffen, und sich dabei der Staatsgewalt als Exekutive bedienten. Aber das nur am Rande.

Es geht nämlich weiter über die Online-Durchsuchung:
Islamistische Terroristen kommunizieren über das Internet, und deshalb sollten wir in bestimmten Fällen heimlich in die Computer schauen dürfen.
[...]
Das ist doch kein Selbstzweck und kein Angriff auf die Bürger. Es geht im Gegenteil darum, die Bürger zu schützen. Wir versuchen gerade, Anschläge möglichst von unserer Gesellschaft fernzuhalten, und dafür müssen wir auf Augenhöhe mit denen bleiben, die unsere Freiheit bedrohen.
Und da kommt wieder das Argument: "Wenn die Bösen brutaler werden, dann müssen wir auch brutaler werden." Dieses Argument ist genauso praktisch wie: "Da wir diese Straftat nicht aufklären konnten, brauchen wir neue Ermittlungsmethoden." Argumente, mit denen man sich in einen Teufelskreis begibt. Polizei überwacht die Telefone, Kriminelle besprechen sich in den Wohnungen, Polizei belauscht die Wohnungen, Kriminelle besprechen sich via Internet, Polizei überwacht die elektronischen Postfächer, Kriminelle verschlüsseln ihre E-Mails, Polizei will direkte Kontrolle auf die Rechner.[1] Glaubt auch nur einer, daß es dabei bleiben wird? Und auf dem Weg dahin gehen eine ganze Menge der eigenen Grundrechte verloren. Im Gegensatz zu organisierten Terroristen und Kriminellen kann sich nicht jeder Normalbürger gegen diese Eingriffe schützen. Und so überschreitet der Staat - blind in seiner Jagd - Grenzen.

Aber weiter im Interview, auf die Frage zur Balance zwischen Freiheit und Sicherheit antwortet Frau Harms:
Wir werden doch schon jetzt überall erfasst: mit der Kreditkarte oder der Versicherungsnummer, etwa beim Arzt. Wir sind auf dem Weg zum gläsernen Menschen. Demnächst erhalten wir vom Finanzamt eine persönliche Identifikationsnummer, mit der wir überall identifiziert werden können. Ich finde das auch nicht schön, aber wir leben in einer Welt, in der Technik so viele Erfassungsmöglichkeiten hat, dass prinzipiell fast alles über jeden nachvollziehbar ist.
Aha? Wir sind sowieso auf dem Weg zum gläsernen Menschen, also machen wir mit? Was ist denn das für ein Argument?

Genau das wäre ein Argument für den gegenteiligen Standpunkt, eben weil man heute schon so gläsern ist, hat der Staat es einfacher bei der Verbrechensbekämpfung, und deswegen muß der Schutz der Freiheiten des Bürgers (und seiner Daten) ausgebaut werden, statt neue Werkzeuge für die Ermittlungsbehörden einzuführen.

[1]: Wobei mir hier Daten fehlen, wie hoch der Anteil derjenigen Kriminellen, die auf neue Kommunikationsmethoden ausweichen, wirklich ist. Auch über die Erfolgsrate der anderen Werkzeuge wären mehr Informationen wünschenswert.

Gefunden im Lawblog.

25
Mai
2007

20 schöne Grundrechte

...lagen in unsrer Natur, da traffen sich acht Politiker, da störten diese nur.

Tja, so langsam überlegt man, wieviel Grundrechte anläßlich des G8-Treffens noch übrig sind.

Die Versammlungsfreiheit mußte der Bannmeile (welche über 11 Tage geht) weichen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gibt's für Globalisierungsgegner auch nicht mehr.

Die Freiheit der Person wird auch in Frage gestellt (Stichwort Unterbindungsgewahrsam).

Die Abnahme von Geruchsproben geht meines Erachtens schon ein wenig gegen die Menschenwürde.

Und nun hat die Hamburger Polizei in einer Aktion gleich zwei Grundrechte erschlagen: Das Postgeheimnis und die Pressefreiheit.

Die dortige Polizei hat Briefe durchsucht, um Bekennerbriefe an Medien abzufangen. Abgesehen vom Postgeheimnis finde ich, daß es eine arge Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist, denn zu dieser gehört auch, daß Informanten ungehinderten Zugang zur Presse haben, genauso wie der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und Informant.

Nachtrag: Die Gewaltenteilung funktioniert noch, das Schweriner Verwaltungsgericht hat die Bannmeile in dieser Ausgestaltung für rechtswidrig erklärt.

Nachtrag 2: Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat das Urteil des Schweriner Verwaltungsgerichts wieder aufgehoben. Die Bannmeile ist damit wieder in Kraft.

Nachtrag 3: Hier noch ein Beispiel für den Verlust der Pressefreiheit.

Hacker sind Terroristen

Heute Nacht wurde im Bundestag der verschärfte Hackerparagraph abgesegnet.

Jetzt ist auch das Abfangen von Daten aus einer nicht-öffentlichen Datenübermittlung (z.B. Polizeifunk) oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung von Geräten darunter. Solche Datenübermittlungen müssen dabei ausdrücklich nicht besonders geschützt, also nicht verschlüsselt sein. Könnte darunter auch das unbefugte Nutzen privater, aber ungeschützter WLANs fallen?

Die gravierendste Änderung jedoch ist §202c und §303a/b StGB:
§ 202c - Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
  1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Hierzu gab es im Vorfeld schon recht laute Kritik. Vor allem die Absichtsklausel "Wer eine Straftat vorbereitet, indem er..." ist zweideutig. Bereitet man eine Straftat automatisch vor, wenn man das daruntergenannte tut? Oder muß man daruntergenanntes tun und gleichzeitig die Absicht haben, eine solche Straftat zu begehen? Mit der ersten Deutung würde allerdings Abs. 1 Nr. 1 recht lächerlich aussehen (ich stelle recht häufig Paßworte her). Die zweite Deutung hätte hingegen das Problem, daß die Absicht nie nachweisbar ist, solange man die Codes oder Programme nicht selbst für Straftaten nutzt.

Aber selbst wenn man die eingeschränkte zweite Deutung hernimmt (so daß also stets die Straftatsabsicht gegeben sein muß), so hat dieser Paragraph das Problem, daß man sich als Hersteller/Verbreiter von solcher Programmen nach §202c erstmal verdächtig macht, auch wenn man legitime Interessen verfolgt (z.B. für Sicherheitstests in eigenen Netzwerken), und damit sich einem schönen Instrumentarium der Polizei (Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung von Hardware etc.) aussetzt.

Aber es geht ja noch weiter. §303a (rechtswidrige Datenveränderung) und §303b (Computersabotage) wurden auch um die Klauseln des §202c erweitert. Desweiteren gilt §303b nicht mehr nur für Betriebe, Unternehmen oder Behörden, sondern für jede Datenverarbeitungsanlage, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. Damit dürften schon Hackübungen, die wir früher an den Schul-PCs oder an PCs von Freunden durchgeführt haben, darunter fallen.

Das schärfste aber ist, daß, wenn sich mehrere Menschen finden, um gemeinsam mal einen PC lahmzulegen, oder Software dazu zu schreiben, um einen PC lahmlegen zu können, diese Gruppe als terroristische Vereinigung nach §129a Abs 2. Nr. 2 angesehen wird, und damit die Polizei dann noch ein paar weitere Instrumente erhält (akustische Wohnraumüberwachung zum Beispiel). Der Polizeiwillkür sind dann nur noch wenige Grenzen gesetzt.

Dagegen hat übrigens nur Jörg Tauss (SPD) und die gesamte Linkspartei gestimmt.

PS: §303b Abs. 1 Nr. 2 sagt folgendes aus:
Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er Daten in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist, wenn das meine eigene Datenverarbeitung ist, die für jemand anderen wichtig ist, und ich denjenigen (weil er Mist gebaut hat) ausschließen will? Irgendwie vermisse ich in diesem Paragraphen das Wörtchen "unbefugt" oder "rechtswidrig".

Hinweis auf §129a aus Sex, Drugs & Compiler Construction.
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