Politik

22
Mai
2007

Regierungsgeheimnisse

Inwieweit darf eine Regierung Geheimnisse vor seinen Bürgern oder auch nur dem Parlament haben? Eigentlich ist ja die Regierung (und damit die gesamte Exekutive) dem Parlament rechenschaftspflichtig, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht diese Rechenschaftspflicht eingeschränkt, indem es den vom Parlament unantastbaren Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung definierte:
Angesichts dieser Verfassungslage und Verfahrensmöglichkeiten dürften sich nur unter ganz besonderen Umständen Gründe finden lassen, dem Untersuchungsausschuß Akten unter Berufung auf das Wohl des Bundes oder eines Landes vorzuenthalten. Solche Gründe können sich insbesondere aus dem Gewaltenteilungsgrundsatz ergeben. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk (vgl. BVerfGE 9, 268 [281]) setzt notwendigerweise einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" voraus (Scholz, Parlamentarischer Untersuchungsausschuß und Steuergeheimnis, AöR 105 [1980], S. 598), der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört z. B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht.
Allerdings führte das Bundesverfassungsgericht zu dieser Schranke weiter aus:
Die Kontrollkompetenz des Bundestages erstreckt sich demnach grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Aber auch bei abgeschlossenen Vorgängen sind Fälle möglich, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheimzuhaltende Tatsachen mitzuteilen nicht verpflichtet ist.
Wenn der Untersuchungsausschuß aber Vorkehrungen zur Geheimhaltung dieser Tatsachen trifft, so hat die Exekutive auch geheime Informationen zu liefern, so das Urteil weiter.

Wie man sieht, ist dieser Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung als Schranke für die parlamentarische Kontrolle recht eng umrissen. Nun beruft sich die Bundesregierung aber regelmäßig auf diesen Kernbereich, dabei ging es dem Bundesverfassungsgericht vor allem darum, die unabhängige Willensbildung und Handlungsfreiheit der Exekutive zu schützen, nicht jedoch die nachträgliche Aufklärung solcher Handlungen zu verhindern. Deswegen hat nun die Opposition im BND-Untersuchungsausschuß eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht, weil mit Hinweis auf diesen Kernbereich Informationen verweigert werden. Und genauso dürfte wie im oben zitierten Urteil oder anderen Beschlüßen der Ausgang ziemlich klar sein (es sollte doch wohl logisch sein, daß die Regierung beim Thema der Kenntnis/Mitwirkung/Unterlassungen von Geheimdiensten bei Verschleppungen und Foltern sich nicht auf ihre Handlungsfreiheit berufen kann). Aber es kann der Regierung doch herzlich egal sein, wie das Urteil ausfällt (das wir vielleicht in einem Jahr zu erwarten haben). Aufgrund der verfassungswidrigen Verhaltensweise drohen ihr keine Konsequenzen, sie hat aber dadurch viel Zeit gewonnen. Viel Zeit, in der man die Wahrheit besser modellieren kann (d.h. die passenden Dinge vergessen), viel Zeit, in der das Interesse schwindet.

Was dieser Vorgang recht deutlich zeigt, ist, daß die Exekutive, also in diesem Fall die Bundesregierung, bei ihrem Streben nach Macht bzw. Machterhaltung auch vor Verfassungsverstößen keinen Halt macht und damit auch Opfer von Staatsverbrechen absichtlich im Regen stehen läßt.

Sehr interessante Lektüre zum Thema BND-Untersuchungsausschuß ist das R-Archiv, wo auch weitere bemerkenswerte Verfassungsverstöße berichtet werden.

PS: Nach Steinmeiers "Eine Entschuldigung ist nicht angezeigt", und das, obwohl ein Unschuldiger in ein Foltergefängnis gesteckt wurde (es ist mir scheißegal, ob die Einschätzung als "Gefährder" richtig war oder nicht, wenn ihm keine Tat nachgewiesen worden ist, dann gehört er nicht in ein Gefängnis wie in Guantanamo), wäre spätestens ein Rücktritt angezeigt gewesen. Nun rückt er stattdessen in die Parteispitze der SPD als Stellvertreter Becks auf. Traurig, traurig.

16
Mai
2007

Terrorismusbekämpfung

Ja, ja, wir alle haben gedacht, mit Terroristen seien die bösen Menschen gemeint, welche auf Straßen, in Gebäuden oder Verkehrsmitteln Bomben explodieren lassen oder Flugzeuge entführen. Deswegen hat die Vorgänger- und die jetzige Regierung ja diverse Anti-Terror-Gesetze verabschiedet, um heimlich die Fahrzeug- und Fahzeughalterdaten, Bankkonten, die Post, Telefonverbindungen, Telefongespräche und gar die privaten Rechner von Terroristen und Kontaktpersonen zu durchsuchen und in einer Anti-Terror-Datei abzulegen.

Aber, wie wir jetzt erfahren, hat unsere Staatsgewalt eine ganz andere Vorstellung davon. Nicht nur diejenigen, welche die gesamte Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen, werden gesucht. Es reicht, wenn man den Politikern mit der Ankündigung von Demos ein bißchen Angst macht. Denn jetzt wird gegen Organisatoren von Anti-G8-Demonstrationen wegen Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt und gleich mal eine Razzia durchgeführt, Durchwühlung privater Unterlagen und der Festplatte des Computers inklusive.

Und ein Versammlungsverbot über 1,5 Wochen wird erteilt, weil es den Verdacht gibt, daß "nicht nur" legitime Kritik geübt werden sollte. Vielleicht sollte mal jemand lesen, was das Bundesverfassungsgericht dazu geschrieben hat. Aber, ach ja, das sind ja alles Terroristen, und da darf man das.

Daß die Sicherheitsbehörden inzwischen sowieso das Augenmaß verloren haben, hat denen im heute veröffentlichtem Beschluß auch (nochmal/schon wieder) das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt. Da wurde einfach mal das Telefon des CIA-Entführungsopfers Khaled El Masri und das seines Anwalts abgehört, vielleicht melde sich die CIA ja mal und entschuldige sich. Nachdem El Masri ja bereits schon entführt wurde, nimmt er weitere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte ja bestimmt nicht mehr so übel...

Hinweis zum Brokdorf-Beschluß aus dem Lawblog.

Nachtrag: Das Schweriner Verwaltungsgericht hat Allgemeinverfügung, daß Demonstration 8 bis 10 Kilometern vom Zaun entfernt halten müssen, für rechtswidrig erklärt. (Gefunden im Lawblog.)

11
Mai
2007

Fragen unerwünscht

Daß man auf einem Amt eine Frage zum eigenen Anliegen stellen kann und daß man darauf eine korrekte Antwort bekommt, sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Beim Finanzamt darf man seit Ende vergangenen Jahres für richtige Antworten zahlen (unsinnige Antworten weiterhin umsonst). Wie Andreas Kunze im Finblog berichtet, kostet je nach Gegenstandswert (dieser muß zwischen 5.000€ und 30 Mio. Euro liegen) zwischen 121€ und 91.456€.

Was genau stört mich daran, Gebühren sind doch alltäglich? Zum Einen, daß man diese Gebühr für eine Leistung entrichtet, die der Finanzbeamte bei der Bearbeitung der Steuererklärungen ohnehin tut, nur daß dann Korrekturen (die man durch solche Fragen hätte klären können) gleich den Rechtsweg beschreiten müssen. Außerdem sind diese Steuererklärungen nun nicht unbedingt eine freiwillige Angelegenheit, trotzdem darf man zahlen, um in die Lage versetzt zu werden, sie ordentlich auszufüllen. Aber am meisten stört mich die Begründung des Bundesrates, der diese Änderung im Jahressteuergesetz 2007 verlangte. Diese lautet nämlich unter Anderem:
Nach der gesetzlichen Normierung des Anspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist zu erwarten, dass die Anzahl der Anträge im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts stark ansteigen wird.
Wir machen das Steuerrecht so sehr kompliziert, daß kein normaler Mensch (inklusive Unternehmer) da durchblickt und daher nachfragen muß, und dann belegen wir diese aufgrund dieser Kompliziertheit gebotenen Nachfrage mit einer Gebühr, weil wir es so kompliziert gemacht haben! Wie wäre es damit, stattdessen und mal zur Abwechslung das Steuerrecht weniger kompliziert zu machen?

30
Apr
2007

Leere Worte von der SPD

Die SPD hat eine Unterschriftenaktion zum Thema "Politik für Gute Arbeit - Deutschland braucht Mindestlöhne." gestartet. SPD-Chef Beck und Vizekanzler (und passenderweise der Minister für Arbeit und Soziales) Müntefering haben sie auch sogleich unterschrieben.

Die Linkspartei nahm sich diese Aktion zum Anlaß, den dortigen Aufruf wortgleich als Antrag des Bundestages einzureichen. Die Regierung wird darin aufgefordert:
  • tarifvertragliche Lösungen für Mindestlöhne zu fördern und dazu das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Wirtschaftsbereiche auszuweiten;
  • für Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, der sich in seiner Höhe am Niveau vergleichbarer europäischer Länder orientiert.
Nach einer Aussprache letzten Freitag (das war noch, bevor die Beschlußunfähigkeit festgestellt wurde) beantragte die Linkspartei sofortige Abstimmung darüber, schließlich sei der Antrag nicht sonderlich kompliziert, die SPD kenne ihn ja ohnehin schon, und mit der Linkspartei und den Grünen gäbe es eine Mehrheit.

Tjaha, harte Nuß für die SPD. Es schien so, als müsse sie Farbe bekennen. Aber zum Glück gibt es eine Hintertür, Klaus Brandner von der SPD beantragte die Überweisung in den Fachausschuß für Arbeit und Soziales. Begründung?

Die Menschen in diesem Land haben es verdient, dass wir eine ehrliche, faire und angemessene Debatte über dieses Thema führen. Weil wir verantwortungsbewusst handeln müssen, dürfen wir keine Schnellschüsse organisieren. Der vorliegende Antrag muss an die Fachausschüsse überwiesen und dort angemessen beraten werden. In den Ausschüssen werden wir die richtigen Antwortenfinden. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen.

Also wir halten fest: Die SPD hält ihre eigene Unterschriftenaktion für einen Schnellschuß, dem es an einer ehrlichen Debatte mangelt. Was man an obigen Antrag noch groß beraten und wofür man Antworten finden muß, erschließt sich mir nicht. (Der Antrag ist kein Gesetz, es ist lediglich eine Aufforderung an die Regierung, endlich zu handeln.)

Nun, ein solcher Antrag auf Überweisung geht nach ständiger Übung vor einer Abstimmung über den Antrag selbst und deswegen wurde zuerst über die Überweisung abgestimmt. CDU, CSU, SPD und FDP stimmten dafür, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei dagegen. Die SPD hat sich damit also letztendlich gegen ihre eigene Aktion gestellt. Ehrlichkeit? Keine Spur.

Zuerst davon im Parteibuch gelesen.

25
Apr
2007

Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz

Und während viel über die Online-Durchsuchung von Computern als polizeiliches Ermittlungswerkzeug diskutiert wird, macht es der Verfassungsschutz schon seit 2 Jahren.

Es gibt nämlich im Paragraph 8 Abschnitt 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eine Generalklausel:

(2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, der das Parlamentarische Kontrollgremium unterrichtet.

Der Bundesinnenminister darf sich also auf Gutdünken eigene Instrumente zur geheimen Informationsbeschaffung ausdenken und in einer Dienstvorschrift formulieren. Er benötigt keinerlei Zustimmung dazu und muß nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Kontrollgremium unterrichten. Und dieses Privileg nahm sich Schili 2005 heraus, um Online-Durchsuchungen einzuführen. Unverletzlichkeit der Wohnung? Nebensächlich.

Ich fasse es nochmal zusammen. Der Bundesinnenminster führt im Geheimen eine verfassungswidrige Informationsbeschaffungsmöglichkeit beim Verfassungsschutz ein, die dieser Geheimdienst dann auch noch ausführt. Und Sie als Bürger haben dagegen gar keine Handhabe, da dies kein offizielles Gesetz oder Verordnung ist, sondern eine geheime Dienstanweisung. Wenn der Bundesverfassungsschutz nach amerikanischem Vorbild demnächst Personen entführt (Grundrechte sind ja anscheinend kein Hemmnis), dann geht das alles über eine geheime Dienstanweisung. Sind Sie nicht auch der Meinung, das Volk sollte über die grundsätzlichen Möglichkeiten seines Geheimdienstes aufgeklärt sein?

Und führt sich ein Verfassungsschutz, der selbst die Verfassung mißachtet, nicht ad absurdum? Und was sagt unsere Bundesregierung dazu?

Ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor - zumindest nicht in dem Fall, daß der Computer "im Garten" stehe (so Heise.de).

Wenn es nicht so arrogant, verlogen, menschenrechtsmißachtend und skandalös wäre, könnte man glatt über diese Aussage lachen.

Ich sehe diesen Vorgang eindeutig als Verrat an, und sollten Sie, liebe Bundesregierung, diese Dienstvorschrift nicht umgehend korrigiert haben, sind Sie genauso schuld wie die Vorgängerregierung.

Nachtrag: Unkreativ.net fragt sich, wer die Überwacher überwacht, und verlangt, solche Politiker strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

24
Apr
2007

Fingerabdrücke

Gestern gab es im Innenausschuß eine Anhörung Sachverständiger zu den Fingerabdrücken in Pässen. Aus irgendeinem Grund war aber auch BKA-Chef Ziercke eingeladen. Professor Pfitzmann von der TU Dresden brachte ein interessantes Argument: Dadurch, daß man nun auch im Alltag, also bei der Beantragung eines Reisepasses, bei der Einreise in Schurkenstaaten oder in die USA, immer öfter seinen Fingerabdruck erfassen lassen muß, trete ein Gewöhnungseffekt ein, der es auch ausländischen Geheimdiensten und Kriminellen erlaubte, in kurzer Zeit eine große Fülle von deutschen Fingerabdrücken zu erhalten, die später bewußt an Tatorten hinterlassen werden können.

Und was antwortet Ziercke darauf? Es gäbe überhaupt keine Beweise für die mutwillige Verschleierung von Straftaten durch falsche Fingerabdrücke. Tolles Argument. Haben Sie, Herr Ziercke, vielleicht gemerkt, daß Fingerabdrücke noch gar nicht erfaßt werden? Daß wir hier von der Zukunft reden? (Selbst wenn die Erfassung schon voll im Gange wäre, böte das Argument auch eine andere Interpretation: Das BKA war bisher zu dämlich, um solche Tricks aufzudecken, und ist immer darauf reingefallen. Es ist schließlich nicht beweisbar, daß sowas noch nicht geschah.)

Ziercke hat übrigens noch eine andere bemerkenswerte Information geliefert. Und zwar gibt es in Deutschland pro Jahr ca. 100 Verfälschungen deutscher Reisepässe. Deswegen dieser ganze Aufwand, wegen 100 Fälschungen im Jahr. Darf ich nochmal an die 5.000 Verkehrstote und zwischen 110.000 und 140.000 Nikotintote pro Jahr in Deutschland erinnern? Nur so mal als Vergleich? Wegen 100 Fälschungen werden also Millionen Deutsche erkennungsdienstlich behandelt?
Liebe Bundesregierung, finden Sie bitte in die Realität zurück. Schnell.

23
Apr
2007

"Wir speichern nur die Daten, die aus irgendwelchen Gründen eh erhoben werden."

Dieser Satz fiel während der Pressekonferenz zur Vorratsdatenspeicherung (bzw. zur Neuordnung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren).

Was soll man davon halten? Der Satz ist weder eine Rechtfertigung, noch sonstwie ein Grund, diese Daten zu speichern. Es werden sekündlich Unmengen an Daten produziert. Jeder NAT-Router produziert Daten dazu, wann, woher und wohin eine Verbindung zu einem Server aufgebaut wurde. Jeder Internet-Server produziert Daten über alle anfallenden Anfragen und ihre Bearbeitung. Jeder Supermarkt produziert Daten, wann was gekauft wurde und bei elektronischer Zahlung auch wer dies gekauft hat. Jede Bank produziert Daten über alle Zahlungsein- und -ausgänge auf den jeweiligen Konten. Die Post produziert Daten, wer wohin Briefe und Pakete schickt. Jede Überwachungskamera produziert Daten über den von ihr überwachten Bereich. Dies alles ist noch lange kein Grund, Router, Server, Supermärkte, Banken, Brief- und Paketzustellungsdienste und Betreiber von Überwachungskameras dazu zu verpflichten, diese Daten monatelang aufzubewahren und der Polizei bzw. den Geheimdiensten Zugriff darauf zu gewähren.

Es ist doch ein himmelweiter Unterschied, ob ich Daten kurz intern produziere und dann wieder vergesse, oder 6 Monate lang aufbewahre und dem Staat auf Verlangen zeige. Ich weiß und nehme in Kauf, daß die Supermarktkasse erfaßt, was ich da einkaufe, um die Summe zu errechnen, und der Supermarkt sich diese Summe merkt, bis die Abbuchung vom Konto erfolgreich war. Aber ich wäre ganz und gar nicht damit einverstanden, wenn Polizisten Monate später in den Supermarkt gehen könnten und erfolgreich nachfragen dürften, was ich denn so alles im vergangenen Halbjahr gekauft habe, denn das ist privat!

Und genauso ist es mit der Vorratsdatenspeicherung. Ich nehme es in Kauf, daß ein E-Mailserver kurz weiß, von wem die E-Mail an wen geht, aber ich finde es unerhört, daß gespeichert werden soll, wann und mit wem ich kommunizierte, damit der Staat (Polizei und Geheimdienste) womöglich präventiv (dies ist möglich, wenn entsprechende Polizeigesetze dies zulassen, was sie werden, da bin ich mir sicher) sich das durchlesen können. Denn das ist privat!

Diese irgendwelchen Gründe, welche zur Datenerhebung führen, und die Daten selbst können nämlich durchaus im Kernbereich privater Lebensgestaltung (wie es das BVerfG so schön sagte) liegen, und deswegen kann daran keine Speicherpflicht angeknüpft werden.

Frau Zypries, diese Aussage war kein Meisterstück.

20
Apr
2007

Schäuble im Interview

Gestern hat unser Verfassungsminister ein Interview im ZDF Heute Journal geben und ist dabei wieder mal den eigentlichen Fragen ausgewichen. Zuallererst von Herrn Kleber auf sein persönliches Schicksal angesprochen betonte er dabei seine persönliche Gelassenhait und sagte:

Ich hab vor einem Jahr, vor der Fußballweltmeisterschaft, immer zur Gelassenheit geraten und gesagt, das Menschenmögliche tun wir, hundertprozentige Sicherheit gibt's nicht.

Ja ja, er hat ja nur die WM als Anlaß genommen, um verstärkt auf den Einsatz der Bundeswehr im Innern hinzuwirken.

Danach kam die eigentlich interessante Frage nach der Angemessenheit der Maßnahmen. Dazu sagte Schäuble:

Herr Kleber, wollen wir es ein bißchen mal auf die Realität zurückführen. Es gibt ein Paßgesetz, das hat die Vorgängerregierung eingeführt, wonach die Bilder in Zukunft elektronisch gespeichert werden, und da muß es in Zukunft den elektronischen Zugriff darauf geben, das hat übrigens die Bundesregierung ohne jeden Streit völlig einvernehmlich als Gesetzentwurf beschlossen. Und jetzt gibt es etwas neues: Bisher war ja der Bund zuständig nicht für die polizeiliche Gefahrenabwehr, das ist Sache der Länder, deswegen hat es Online-Durchsuchungen nur im Bereich der Strafprozeßordnung gegeben und da hat der Bundesgerichtshof - dafür bin ich übrigens alles nicht zuständig - gesagt, dafür braucht's dann, wenn man es machen will, ein Gesetz. Wir haben jetzt durch die Föderalismusreform zum ersten Mal für das Bundeskriminalamt die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr für die Gefahren aus dem internationalen Terrorismus. Dafür müssen wir auf der Grundlage unseres Grundgesetzes die gesetzlichen Instrumente, die die Länderpolizeien haben, weil die ja generell zuständig sind, auch für das Bundeskriminalamt einführen. Da brauchen wir auch verfassungsrechtlich einwandfrei begrenzt und ermächtigt die Online-Durchsuchung - das ist klar, weil die Terroristen ja immer stärker über das Online kommunizieren und, weil, wenn überhaupt eine Chance besteht, terroristische Anschläge zu entdecken und zu verhindern, damit sie nicht durchgeführt werden, wir solche Möglichkeiten brauchen, aber das wird verfassungsrechtlich einwandfrei und sorgfältig begründet und begrenzt.

Erkennt in diesem Text irgendjemand eine Aussage, die auf die Angemessenheit eingeht? Irgendwo?

Gehen wir mal schrittweise durch. Die Frage lautete konkret:

Ich glaube, das Geheimnis liegt in dem Stichwort "angemessen" und vielen ist unheimlich, was sie an Arsenal jetzt gesetzlich zusammenstellen wollen. Techniken verbunden mit den passenden Gesetzen, die Menschen durch Kameras durch die ganze Republik verfolgen können, die Mautdaten, die aufgenommen werden können, Direktzugriff auf Bilddateien, vielleicht eines Tages der genetische Fingerabdruck. Da kommt ein Arsenal zusammen, das einen schon Angst eintreiben kann.

Schäuble antwortete darauf:

Herr Kleber, wollen wir es ein bißchen mal auf die Realität zurückführen.

Soso, die Angst aufgrund dieses Arsenals sei also ohne reelle Grundlage. Damit hat er dem Fragenden erstmal Inkompetenz unterstellt. Guter Anfang.

Es gibt ein Paßgesetz, das hat die Vorgängerregierung eingeführt, wonach die Bilder in Zukunft elektronisch gespeichert werden,

Ah, Verantwortung auf andere abwälzen. Dummerweise ist er aber jetzt Bundesinnenminister. Die Vorgängerregierung ist nicht mehr im Amt, deswegen heißt sie ja Vorgängerregierung.

und da muß es in Zukunft den elektronischen Zugriff darauf geben,

Toll. Sobald die Daten existieren, muß es einen Zugriff darauf geben. Feine Logik. Da wissen wir ja schon, was uns blüht. Bank-, Steuer-, Postgeheimnis? Geht nicht, wenn die Daten elektronisch vorhanden sind, dann muß es auch einen elektronischen Zugriff darauf geben.

das hat übrigens die Bundesregierung ohne jeden Streit völlig einvernehmlich als Gesetzentwurf beschlossen.

Schön zu wissen, daß die gesamte Bundesregierung einen Knall hat.

Und jetzt gibt es etwas neues: Bisher war ja der Bund zuständig nicht für die polizeiliche Gefahrenabwehr, das ist Sache der Länder, deswegen hat es Online-Durchsuchungen nur im Bereich der Strafprozeßordnung gegeben und da hat der Bundesgerichtshof - dafür bin ich übrigens alles nicht zuständig - gesagt, dafür braucht's dann, wenn man es machen will, ein Gesetz.

So kann man es auch sehen. Der BGH sieht Online-Durchsuchungen als illegal an, weil man sie nicht mit regulären, offenen Durchsuchungen vergleichen könne, sondern mit der Wohnraumüberwachung vergleichen müsse, zu welcher unser Bundesverfassungsgericht schon einiges zur Zulässigkeit im Kernbereich privater Lebensgestaltung (und dazu zählt mein Computer unbedingt) gesagt hat, und Schäuble interpretiert das nur als "da brauchen wir ein Gesetz". Daß sowas prinzipiell verfassungswidrig sein könnte? Keine Spur von solch einem Gedanken.

Wir haben jetzt durch die Föderalismusreform zum ersten Mal für das Bundeskriminalamt die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr für die Gefahren aus dem internationalen Terrorismus. Dafür müssen wir auf der Grundlage unseres Grundgesetzes die gesetzlichen Instrumente, die die Länderpolizeien haben, weil die ja generell zuständig sind, auch für das Bundeskriminalamt einführen.

Die Föderalismusreform ist jetzt schuld an unangemessenen Vorschlägen für die Gefahrenabwehr? Seltsame Begründung.

Da brauchen wir auch verfassungsrechtlich einwandfrei begrenzt und ermächtigt die Online-Durchsuchung - das ist klar, weil die Terroristen ja immer stärker über das Online kommunizieren und, weil, wenn überhaupt eine Chance besteht, terroristische Anschläge zu entdecken und zu verhindern, damit sie nicht durchgeführt werden, wir solche Möglichkeiten brauchen, aber das wird verfassungsrechtlich einwandfrei und sorgfältig begründet und begrenzt.

Diese Argumentation bedeutet ein Wettrüsten, welches der Staat und seine Bürger verlieren müssen. Wenn der Staat seine Methoden an denen der stärksten (geheimsten, raffiniertesten, technisch versiertesten) Verbrecher ausrichtet, dann werden sie ganz schnell unverhältnismäßig gegenüber 99.999% der eigenen Bevölkerung, denn diese kann nicht mit diesen Verbrechern mithalten, wenn es um den Schutz der eigenen Privatssphäre geht.

Danach geht das Interview noch etwas weiter, wo er Herrn Kleber dann vom Verdacht freispricht, ein "terroristischer Gefährder" zu sein. Auf der Frage allerdings, daß "jeder von uns ganz leicht" in einen solchen Verdacht kommen könne, meinte Schäuble:

Ja, und und dann wird er, wenn der Verdacht sich als unbegründet herausstellt, wird er auch informiert, daß er verdächtig war und daß er es nicht gewesen ist.

Hahahaaahahahahaahahaa. So einfach ist das also. Das BKA informiert uns also, was die Polizei bei der Telefonüberwachung jetzt schon nicht ausreichend schafft (2003 wurden zum Beispiel nur 27% der überwachten informiert)?

Und die gesammelten Daten werden danach wirklich gelöscht, auch auf die Gefahr hin, daß ein als unverdächtig Eingestufter dann doch ein Terrorist sei? Und die Daten werden während der Überprüfung nicht für die Bekämpfung anderer Straftaten eingesetzt? (Wenn die Daten ja da sind, muß man sie doch nutzen. Siehe vorherige Aussage.)

Herr Schäuble, ich glaube Ihnen nicht oder Sie verschweigen uns wesentliche Elemente.

18
Apr
2007

Schäuble will Unschuldige bestrafen

Ich habe doch letztens erst über unseren armen, unter Verfolgswahn leidenden Innenminister berichtet. Jetzt legt er in einem Interview, welches morgen im Stern veröffentlicht wird, nach. Da fallen so Sätze wie:

Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten.

Damit haben wir's offiziell. Schäuble will also tatsächlich Unschuldige bestrafen, also einsperren können. Sowas nennt man Willkür, jeden kann es dann treffen, obwohl man nichts getan hat (=unschuldig ist). Jeden? Nein, bis auf unseren Innenminster, denn dieser hat sich ja für anständig erklärt.

Ach ja, Folter lehnt er zwar ab, aber er fände es "absurd" unter Folter entstandene Aussagen nicht verwenden zu dürfen. Das gleiche Motto hat sich die USA ja auch schon zu eigen gemacht, weshalb sie im Ausland foltern lassen. Daß mit dieser Haltung Folter trotzdem unterstützt wird und unter Folter entstandene Aussagen völlig unzuverlässig sind, interessiert niemanden, jedenfalls nicht Schäuble.

Und wenn ich jetzt sage, daß solche Pläne ein Anschlag auf unsere Verfassung sind, dann sei das eine unakzeptable Diffamierung. Wahnsinn, damit hätten wir ja Kritik auch gleich verboten, Schäuble definiert sie einfach zur strafbaren Beleidigung um. Ganz großes Kino.

Ich glaube, an dieser Stelle breche ich lieber ab, sonst kommen mir noch tatsächliche strafbare Beleidigungen über die Lippe. Ich sage nur noch, daß dieser Mann meiner Meinung nach als Innenminister, welcher auch für die Freiheit der Bürger im Land zuständig ist, und einen Eid auf unsere Verfassung geschworen hat, untragbar ist.

Heise, Spiegel-Online und das Lawblog berichten darüber.
Telepolis versuchte dazu herauszufinden, ob er schon vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Nachtrag:
Von unkreativ.net gibt's noch eine Liste von Links zu weiteren Blogeinträgen darüber, auch mit weiteren Rücktrittsforderungen.

13
Apr
2007

Was soll das?

Tja, was soll das? Das hier ist einfach nur ein weiteres Blog,
vor allem meine eigene Spielwiese. Ich weiß auch nicht, wohin das führen soll. Und womit beginne ich so ein Blog? Natürlich erstmal, um mich tierisch aufzuregen. Und worüber kann man sich dieser Tage am besten aufregen. Ja klar, Schäuble!

Wolfgang 'ich bin anständig' Schäuble.
Schäuble, der das Parteiengesetz brach, indem er Gelder vom Waffenhändler Schreiber annahm, infolgedessen im Untersuchungsausschuß lügte und den Schäuble-Eid erfand (das ist das Gegenstück zum Eid "unter ganz strengen Maßstäben"), hat eine ganz neue Definition von "anständig". Andererseits in der Wikipedia wird Anstand als diejenigen "Verhaltensweisen und -regeln, die dazu dienen sollen, das menschliche Zusammenleben möglichst reibungslos und angenehm zu machen", definiert. Und da hat Schäuble ja nicht ganz Unrecht, wenn man sich schmieren läßt, dann geht es ja gerade darum, die Zusammenarbeit "reibungslos" zu machen...

Schäuble ist ja sowieso ein Meister in Sachen Reibungslosigkeit, vor allem dann, wenn Reibung von der Verfassung gefordert wird. So gibt's also ein verfassungsmäßiges Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Was macht Schäuble also? Er schaltet deren Datenbanken in einer Anti-Terror-Datei zusammen. (Und der Begriff "Anti-Terror-Datei" ist vermutlich auch nur eine Verarschung der Bevölkerung, ich glaube jedenfalls nicht, daß sich diese Zusammenarbeit mittelfristig nur auf Terrorismusabwehr beschränken wird, wenn man damit ja auch Mörder, Sexualverbrecher und Steuerhinterzieher fangen könnte...)
Aber spätestens seit dem gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum ist diese Trennung eh nur noch eine Farce. Ja klar, Verfassungsschutz und BKA sitzen in verschiedenen Häusern der ehemaligen Kaserne. So müssen die Beamten halt jedesmal auf den Hof, um sich gegenseitig die Akten zu überreichen. Das ist doch total bekloppt. Geheimdienste und Polizei werden direkt nebeneinander gesetzt, in der Presse wird groß verkündet, daß beide zur Terrorabwehr damit enger zusammenarbeiten können. Und nur, weil es auf zwei Gebäude aufgeteilt wird, soll es kein Verfassungsbruch mehr sein?

Und damit das Terrorabwehrzentrum auch Akten austauschen kann, braucht es Daten. Die eigenen Datenbanken liefern wohl nicht genug, also müssen wir mehr übers Volk sammeln. Daten über alle Anrufe, Daten über ein- und ausgehende E-Mails, Daten über Einwahlen ins Internet, überhaupt alle Daten auf den PCs. Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, das Herz der Geheimdienste schlägt höher. Menschenwürde, Privatssphäre, Recht auf freie Entfaltung? Scheißegal.

Dabei wird der Wert dieser Menschenrechte völlig übersehen, sie sind Rechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat. Wenn ich Vertrauen in den Staat hätte, bräuchte ich sie nicht. Aber es gibt stets schwarze Schafe unter den Beamten und Politikern und je vielfältiger, weitreichender und einfacher diese Möglichkeiten werden, um so einfacher deren Mißbrauch. Und selbst, wenn es keinen Mißbrauch gibt, das Bewußtsein, ständig von der Obrigkeit z.B. in seinen Online-Aktivitäten überwacht zu werden, und sei es nur dadurch, daß sie aufgezeichnet ohne mitgelesen zu werden, bewirkt eine Änderung in unserem Verhalten. Wir fühlen und bewegen uns nicht mehr so, wie wir es in Freiheit tun würden.

Aber nun kommt der neueste Streich. Die digitalen Paßbilder und bitte auch die im November kommenden digitalen Fingerabdrücke sollen in einer Datenbank gespeichert werden und zumindest die Paßbilder für den Online-Abruf von Polizeibeamten zur Verfügung stehen. Was interessieren mich die Versprechen von früher, daß diese digitalen Daten nur für die Sicherheit der Pässe eingesetzt werden sollten? Man kann sich doch nicht ewig an Versprechen halten, vor allem als Politiker. Deswegen kann Schäuble ja auch versprechen, daß die Fingerabdrücke ja nur gespeichert, aber nicht zur Onlineüberprüfung genutzt werden sollen. Deswegen konnte früher ja auch versprochen werden, daß die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung an den Mautbrücken nur zu Mautabrechnungszwecken verwendet wird. Oder daß die Kontostammdatenabfrage nur zur Aufdeckung der Geldflüße zu Terrororganisationen genutzt wird. Die Zeiten ändern sich halt.

Schäuble, ist Ihnen schonmal aufgefallen, daß die Linkspartei (PDS, SED-Nachfolgepartei und so) neben den Bündnisgrünen am meisten Ihren Überwachungsphantasien widerspricht? Oder anders formuliert: Sie, Schäuble, bringen deutlich mehr verfassungsfeindliche Vorschläge als die PDS, welche sich hingegen für die Menschrechte und Rechtstaatlichkeit einsetzt. Allein beim Ruf nach präventiver Telefonüberwachung als Mittel fürs BKA hätte aus Karlsruhe sofort eine Einweisung unseres Bundesinnenminsters in eine Anstalt erfolgen müssen.

Und warum das Ganze? Ach ja, wegen der "erhöhten abstrakten Gefährdung". "Abstrakte Gefährdung"? Das ist natürlich ein schöner Begriff, der einzig dem Zwecke dient, die Gefährdung nicht begründen zu müssen. Sie ist halt nicht konkret belegbar, nur abstrakt. Denn wieviel Opfer des Terrorismus gab es in Deutschland in den letzten Jahren nochmal? Im Vergleich zu 5.000 Verkehrstoten jedes Jahr in Deutschland? Wenn Tiefensee in Relation ein ähnliches Engagement hinlegen würde, wären Autos schon längst verboten. Oder setzen wir die Anzahl in Relation zu jährlichen 140.000 Nikotintoten in Deutschland...
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